Antrag auf Vorbescheid: Umbau / Nutzungsänderung von Jungviehstall in Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten, Nordhofen 3, Gemarkung Deisenhausen
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid wurde zum Umbau/Nutzungsänderung des Jungviehstalls in ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten die Frage nach der planungsrechtlichen Zulässigkeit gestellt.
Planungsrechtlich bestehen keine Einwände gegen ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten, wobei durch die Lage des Vorhabens inmitten landwirtschaftlich genutzter Anlagen eine Wohnnutzung eher problematisch erscheint.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Kindergartengebühren 2025/2026
Die Gemeinde kann eine Empfehlung an den Träger St. Simpert aussprechen. Diese gehen jährlich von einer prozentualen Erhöhung aus, damit sie die Lohnkosten weiterhin ausgleichen können.
VG-weit sind die Preise mittlerweile ziemlich angeglichen.
Die Gemeinde Deisenhausen schlägt dem Träger St. Simpert eine Erhöhung der Kindergartenbeiträge um 15 %, auf ganze EUR gerundet, vor.
| Vorberatung Haushalt 2025 | |
| Planungen der Gemeinderäte für den Haushalt 2025 | |
| - | Weitere Planung Seniorenwohnanlage |
| - | Heizungssystem für die gemeindlichen Gebäude |
| - | Hochwasserschutz (evtl. mobile Lösungen) |
| - | Leere Sandsäcke und IBC Container |
| - | Baugebiet Bleichen |
| - | Ankauf und Planung Bauland |
| - | Instandhaltung Straße „Am Gschlag“ |
| - | Ausbesserung Randsteine |
| - | Starkregenmaßnahmen: Kleinwalsertal Bleichen |
| Graben am Billenhauser Weg | |
| - | Rasengitter nach Nordhofen |
| - | Feldwege |
| - | Friedhof Oberbleichen |
| - | Urnenanlage Oberbleichen |
Kindergarten Unterbleichen
Das Gebäude wurde nun verkauft. Einen Teil des Gartens hat die Gemeinde für Bauland zurück behalten.