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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 5/2026
Waltenhausen
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Wilde Ablagerungen bei der Schießbude

Ich erinnere nochmal, es ist verboten im Gelände der sogenannten „Schießbude“ FL.Nr. 1223, Gemarkung Waltenhausen, Abfälle aller Art, auch Holzabfälle, abzulagern.

Verstöße werden zukünftig zur Anzeige gebracht.