Bauantrag 2026/1 - Neubau eines Geräteschuppen, Brunnenstraße, Gemarkung Hairenbuch
Das Vorhaben liegt planungsrechtlich im Übergang vom Innenbereich zum Außenbereich. Geplant ist der Neubau eines Geräteschuppens. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Bauantrag 2026/2 - Genehmigungsfreistellung: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Abensteinring, Gemarkung Waltenhausen
Für das Vorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Waltenhausen konnte eine Genehmigungsfreistellung erteilt werden, da alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden.
Bauantrag 2026/3 - Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Kohlstatt 1, Gemarkung Hairenbuch
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Geplant ist der Neubau eines Wohnhauses mit Garage. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Neuabschluss eines Konzessionsvertrages Strom mit der LEW Verteilnetz GmbH (LVN) nach dem Muster des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr. Ergebnis nach der Ausschreibung - Beschlussfassung über die Vergabe
Das Verfahren zur Vergabe der Stromkonzession richtet sich nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und beginnt in der Regel etwa drei bis vier Jahre vor Ablauf des bestehenden Konzessionsvertrags (Ende der Konzession für Waltenhausen am 20.10.2028). In diesem Fall hat die LEW Verteilnetz GmbH (LVN), der bisherige Konzessionsnehmer, der Kommune frühzeitig Netzdaten zur Verfügung gestellt – darunter Informationen zur Netzgröße, eine Netzkarte sowie wirtschaftliche Kennzahlen.
Mindestens zwei Jahre vor Vertragsende hat die Kommune gesetzlich vorgeschrieben eine sogenannte Interessenbekundung im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Darin wurde öffentlich bekannt gemacht, dass der aktuelle Konzessionsvertrag zum Stichtag ausläuft und interessierte Netzbetreiber zur Bewerbung aufgerufen, verbunden mit der Möglichkeit zur Einsicht in die Netzdaten nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung.
Da sich im vorliegenden Fall ausschließlich LVN als Interessent gemeldet hat, handelt es sich um ein sogenanntes nicht wettbewerbliches Verfahren. Auf dieser Basis wurde der Kommune der bayerische Musterkonzessionsvertrag vorgelegt – ein standardisierter Vertragsentwurf, der gemeinsam vom Bayerischen Städte- und Gemeindetag sowie dem Verband der Bayerischen Elektrizitätswerke (VBEW) entwickelt wurde.
Der Vertrag regelt unter anderem die Laufzeit, das Konzessionsgebiet, technische Vorgaben zu Baumaßnahmen sowie die Höhe und Anpassung der Konzessionsabgabe, die gemäß der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) jährlich durch die Kommune angepasst werden kann.
Die Inhalte des Vertrags sowie allgemeine Informationen wurden dem Gemeinderat in einer Sitzung vorgestellt.
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Stromkonzession an die LVN auf Grundlage des bay. Musterkonzessionsvertrages.
Verschiedenes
| + | Grabendurchlässe kontrollieren (in Weiler 3 Stück die nicht laufen) Bgm. Rampp und GR Daiser werden diese zusammen anschauen und die notwendigen Maßnahmen beauftragen. |
| + | Feldwege und Straßen die asphaltiert sind, haben große Risse. Mit Betumen Ausgießen bevor die Schäden zu groß werden. Vor Ort mit Bgm. Rampp anschauen, in Weiler und Waltenhausen gibt es verschiedene Stellen. Die Tagespauschale von der ausführenden Firma soll ausgenutzt werden. |
| + | GR Lindner: In Roggenburg am Weiher weist ein Info-Schild und Warnschild auf die Gefahren des Riesen-Bärenklau hin. Dies wäre auch in unserem Gemeindegebiet sinnvoll. |