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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 6/2023
Waltenhausen
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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23. Februar 2023

Wahl der Schöffen für 2024 - 2028:

Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste

Auf Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetztes ist in diesem Jahr die Wahl der Schöffen (Ehrenamt) für die Geschäftsjahre 2024 -2028 durchzuführen.

Die Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste ist bis zum 31. März 2023 durch die Gemeindeverwaltung möglich.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Es gibt die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Aus den eingereichten Vorschlagslisten zur Schöffenwahl werden dann die Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 durch das Amtsgericht ausgewählt und in das Ehrenamt des Schöffen berufen.

Beschluss:

Die Mitglieder des Gemeinderats benennen aus ihrem Gremium folgende Person für die Schöffen-Vorschlagsliste:

1. Lindner Irmgard

Die Vorschlagsliste kann von Seiten der Bürgerschaft durch Benennung weiterer Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste ergänzt werden.

Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2021

Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Waltenhausen hat am 24.01.2023 unter Vorsitz der Ausschussvorsitzenden Frau Evelyn Beggel die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2021 in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach örtlich geprüft.

Für Bemerkungen hat die Prüfung keinen Anlass gegeben.

Während der Prüfungshandlung aufgetretene Unklarheiten konnten noch während der Prüfung durch die Beiziehung von Frau Fetschele aufgeklärt werden.

Der Prüfungsausschuss bescheinigt dem Personal der Finanzverwaltung der VG Krumbach eine korrekte und einwandfreie Arbeit.

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die Jahresrechnung entsprechend den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festzustellen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Feststellung der Jahresrechnung

Nach erfolgter örtlicher Prüfung, die zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass gegeben hat, wird entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2021 mit den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festgestellt.

Beschluss:

Die Jahresrechnung für das Jahr 2021 der Gemeinde Waltenhausen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen

EUR 1.639.370,84

Ausgaben

EUR 1.639.370,84

Vermögenshaushalt

Einnahmen

EUR 1.157.355,52

Ausgaben

EUR 1.157.355,52

Der Schuldenstand per 31.12.2021 wurde mit EUR 0 festgestellt.

Der Stand der Rücklagen beträgt zum 31.12.2021

EUR 1.470.083,89

Gleichzeitig werden die im Haushaltsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie nicht schon früher durch Beschluss des Gemeinderats genehmigt wurden, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Entlastung zur Jahresrechnung

Nach Feststellung der Jahresrechnung kann die Entlastung zur Jahresrechnung erfolgen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, zur Jahresrechnung 2021 die Entlastung zu erteilen.

Betriebsvereinbarung Gemeinde Waltenhausen und Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Georg - Stiftung des öffentlichen Rechts

2. Bürgermeister Kolb verlas dem Gremium die vorliegende Betriebsvereinbarung zwischen der Gemeinde Waltenhausen und der Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Georg zum Betrieb eines Kindergartens in den Räumlichkeiten des Pfarrhofes. Mit der Kirchenstiftung sollen folgende Punkte nochmals besprochen werden:

§5 Abs. I: Kostenanteil zu 2/3 oder zu welchem Prozentsatz?

§6 III: Es soll ein weiterer außerordentlicher Kündigungsgrund innerhalb der 10jährlichen Laufzeit mit aufgenommen werden: bei Erweiterung des Kindergartens und somit Umzug in die Forsthaushalle.

Beschluss:

Der Gemeinderat bittet um Klärung der zwei aufgeführten Punkte und kann der Betriebsvereinbarung in vorgelegter Form zustimmen.

Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller

Zweiter Bürgermeister Kolb verlas dem Gremium Teile des vorliegenden Regionalplans Donau-Iller. Es wurde insbesondere die Thematik Planung von Windkraftanlagen überprüft.

Es sind keine Gebiete für die Errichtung von Windkraftanlage in unserem Gemeindegebiet ausgewiesen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Fortschreibung des Regionalplans Donau-Iller in vorgelegter Form zu und hat dazu keine Einwände.