| 1. | Die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2023/24 findet am Montag, 27. März 2023 um 14.00 Uhr im Gebäude der Grundschule Deisenhausen statt. | |
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| Anzumelden ist jedes Kind, | |
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| - | das bis zum 30. September des Jahres mindestens 6 Jahre alt geworden ist; |
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| - | das im Vorjahr den Einschulungskorridor wahrgenommen hat; |
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| - | das im Vorjahr einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurde (Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen); |
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| - | das die Erziehungsberechtigten zurückstellen lassen wollen; (Eine Zurückstellung darf nur erfolgen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.) |
| 2. | Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind, das in den Monaten Oktober, November, Dezember geboren wurde, schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. | |
| 3. | Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird. | |
| 4. | Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September | |
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| (Einschulungskorridor) sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden. Sie durchlaufen das Anmeldeverfahren ebenso wie alle anderen Kinder. Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das kommende Jahr verschieben möchten, müssen Sie dies der Schule bis spätestens 11. April schriftlich mitteilen. | |
Bitte kommen Sie persönlich mit Ihrem Kind zur Schulanmeldung. Bringen Sie die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch, einen Nachweis über eine Schuleingangsuntersuchung sowie einen Nachweis des Masernschutzes mit. Außerdem bitten wir Sie gegebenenfalls einen Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Des Weiteren ist es für die Schule hilfreich, wenn Sie das Schreiben „Informationen für die Grundschule“ (vom Kindergarten) abgeben.