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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 6/2023
Wiesenbach
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Bericht aus der Gemeinderatssitzung Wiesenbach vom 02. März 2023

Beratung des Haushaltsplanes 2023 und Erlass der Haushaltssatzung 2023

Die Kämmerin der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Frau Fetschele, erläuterte dem Gemeinderat die einzelnen Ansätze des Haushaltsplanes. Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.730.350,00 € und der Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 6.300.900,00 €. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 183.900,00 €. Da die Rücklage im letzten Jahr ziemlich aufgebraucht wurde, ist im Haushalt 2023 eine Kreditaufnahme in Höhe von 2,3 Millionen Euro vorgesehen.

Wie schon bei der Klausurtagung des Gemeinderates ausführlich besprochen, belastet der Bau des Kindergartens und des Hochwasserschutzes die Gemeinde finanziell ganz erheblich, so dass die Kämmerin den Gemeinderat nochmals ausdrücklich darauf hinweist, dass in künftigen Jahren von Seiten der Gemeinde freiwillige Leistungen nicht mehr möglich sein werden.

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde mit allen Anlagen zu erlassen. Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.730.350 € und Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 6.300.900 €. Es ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.300.000 € vorgesehen. Die Realsteuerhebesätze bleiben unverändert.

Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit im Datenschutz - Änderungsvereinbarung

Am 11.10.2018 wurde durch den Landkreis Günzburg, die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Günzburg mit Ausnahme der Stadt Günzburg, die Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis Günzburg und zahlreiche Zweckverbände im Landkreis Günzburg durch Abschluss einer Zweckvereinbarung die interkommunale Zusammenarbeit im Datenschutz besiegelt. Am 26.05.2021 ist gemäß § 5 der Zweckvereinbarung als weiteres Mitglied noch der Zweckverband Digitale Schule im Landkreis Günzburg dem Verbund beigetreten.

Gegenstand dieser Vereinbarung ist durch Bestellung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten den Datenschutz bei den Mitgliedern effizienter zu gestalten sowie eine fachlich kompetente und wirtschaftliche Erfüllung der Datenschutzaufgaben gewährleisten zu können.

§ 2 Nr. 2 der Zweckvereinbarung bestimmt, dass der Landkreis zu diesem Zweck eine geeignete Fachkraft mit einem Umfang von 39 Wochenstunden als Datenschutzbeauftragte bereitstellt. Nach dem Ausscheiden der damaligen Datenschutzbeauftragten, wurde die Stelle zum 01.03.2021 neu besetzt. Bis heute wurden die erforderlichen datenschutzrechtlichen Grundstrukturen aller Beteiligten weitestgehend umgesetzt. Die Zusammenarbeit bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Alltagsgeschäft läuft reibungslos.

Im Zusammenhang mit der Etablierung eines eigenen behördlichen Datenschutzbeauftragten für das Landratsamt Günzburg selbst sowie den dazugehörigen Eigenbetrieben und Zweckverbänden zum 01.04.2023 hat sich die Datenschutzbeauftrage auf Nachfrage bereit erklärt, im Rahmen ihres Vollzeitpensums zwischenzeitlich einen Stellenanteil von 0,25 VZÄ für den Landkreisdatenschutz bereitstellen zu können. Auf der Bürgermeisterversammlung am 09.11.2022 wurde diese Option mit den anwesenden Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden beraten. Die von den Gemeinden zu erhebende Umlage für die Erstattung der Personalkosten würde sich dementsprechend verringern. Zu dieser Verfahrensweise wurde einhellige Zustimmung signalisiert.

Um diesen Weg nun zu verwirklichen, ist die Änderung der Zweckvereinbarung erforderlich. Der in § 2 Nr. 2 genannte Umfang der Stundenzahl der Datenschutzbeauftragten muss dementsprechend von bisher 39 Stunden auf 29,25 Stunden (0,75 VZÄ) reduziert werden. Die übrigen 19,75 Stunden werden dem Landkreis zur Verfügung gestellt.

Der Entwurf einer Änderungsvereinbarung lag dem Gemeinderat vor.

Der Gemeinderat stimmt dem beigefügten Entwurf der Änderungsvereinbarung zur Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit im Datenschutz zu.

Bauvoranfragen, Bauanträge, Baurechtliche Vorhabensanzeigen

Erweiterung / Anbau (OG) an bestehendem Wohnhaus, Fl.Nr. 9/1, Haldeweg 8, Gemarkung Oberegg Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Vorgesehen ist die Aufstockung eines bereits bestehenden Kellergeschosses. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Verschiedenes

Hebauf Kindergarten

Der Hebauf für den Kindergarten findet am 31. März 2023 im neuen Kindergarten statt.