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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 6/2023
Ebershausen
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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28. Februar 2023

Wahl der Schöffen für 2024 - 2028:

Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste

Auf Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetztes ist in diesem Jahr die Wahl der Schöffen (Ehrenamt) für die Geschäftsjahre 2024 -2028 durchzuführen.

Die Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste ist bis zum 31. März 2023 durch die Gemeindeverwaltung möglich.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Es gibt die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Aus den eingereichten Vorschlagslisten zur Schöffenwahl werden dann die Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 durch das Amtsgericht ausgewählt und in das Ehrenamt des Schöffen berufen.

2. Bürgermeister Johann Dreher erklärt, dass er gerne das Schöffen-Ehrenamt ausführen würde.

Die Mitglieder des Gemeinderats benennen aus ihrem Gremium folgende Person für die Schöffen-Vorschlagsliste:

Johann Dreher

Die Vorschlagsliste kann von Seiten der Bürgerschaft durch Benennung weiterer Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste ergänzt werden.

Zuschüsse und Beiträge 2022

Von der Gemeinde Ebershausen wurden im Jahr 2022 diverse Zuschüsse und Beiträge an Vereine, Organisationen und Verbände geleistet. Bei den Beratungen zu den Vereinsförderrichtlinien bat der Gemeinderat um eine jährliche Übersicht der Zuwendungen und Beiträge.

Bürgermeister Harald Lenz erläutert die Beiträge, Zuschüsse und Vereinsförderungen der Gemeinde Ebershausen für das Jahr 2022. Demnach beträgt der Betrag zur Vereinsförderung insgesamt 4210,- in 2022. An weitere verschiedene Organisationen wurden Zuschüsse und Beiträge in Höhe von rund 3650,- Euro gewährt.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Anwendung des §2b Umsatzsteuerrecht; Widerruf der Optionserklärung

Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Grundsatzurteilen festgestellt, dass die bisherige Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nicht richtlinienkonform erfolgt.

Durch eine Rechtsänderung wurde die Umsatzbesteuerung von Kommunen umfassend erweitert. Während die öffentliche Hand unter Anwendung der bisherigen Rechtslage nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art als Unternehmer galt, wird sie künftig grundsätzlich wie ein privatwirtschaftlicher Unternehmer behandelt, der im Wettbewerb zur Privatwirtschaft steht.

Der neue § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) trat zum 01.01.2017 in Kraft und hob die bisherigen Regelungen in § 2 Abs. 3 UStG auf. Zugleich hat der Gesetzgeber den Gemeinden eine Option zur Weiterführung des alten Umsatzsteuerrechts bis zum 31.12.2020 eingeräumt, die sich durch eine Gesetzesänderung automatisch auf den 31.12.2022 verlängert hat.

Im Hinblick auf dieses Datum hat die Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach in Zusammenarbeit mit der KST Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zusmarshausen, die jeweiligen Bereiche aufwändig geprüft und bestehende Tatbestände nach einer künftigen Besteuerung beurteilt. Die Vorbereitungen zur Umsetzung des neuen Umsatzsteuerrechts ab 2023 konnten im vergangenen Jahr abgeschlossen werden.

Aufgrund von Rückständen vieler Körperschaften auf diesem Gebiet hat der Gesetzgeber am 16.12.2022 eine weitere Fristverlängerung bis zum 31.12.2024 verabschiedet.

Da die Verwaltungsgemeinschaft Krumbach bereits alle Vorbereitungen zur Umstellung getroffen hat, sollte ab dem 01.01.2023 das neue Umsatzsteuerrecht in der Gemeinde Ebershausen eingeführt werden. Durch die Umstellung wird die Gemeinde in mehr Fällen als bisher Umsatzsteuer auf ihre Entgelte abführen, kann allerdings im Gegenzug bei mehreren Ausgaben eine Vorsteuer geltend machen.

Die von der Umsatzsteuer betroffenen Bereiche sind derzeit:

Vermessungsmaterial

Strom für Versorgungspunkte Inexio

Photovoltaikanlage

Holzverkauf aus Gemeindewald

Mieten und Pachten (Einzelfallprüfung)

Wasserversorgung (wie bisher)

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Ebershausen Gebrauch macht von der Möglichkeit, den §2b Umsatzsteuergesetz (UStG) erstmals ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden.

Die Optionserklärung soll widerrufen werden und die Einführung des §2b UStG ab dem 1. Januar 2023 erfolgen.

Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit im Datenschutz - Änderungsvereinbarung

Am 11.10.2018 wurde durch den Landkreis Günzburg, die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Günzburg mit Ausnahme der Stadt Günzburg, die Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis Günzburg und zahlreiche Zweckverbände im Landkreis Günzburg durch Abschluss einer Zweckvereinbarung die interkommunale Zusammenarbeit im Datenschutz besiegelt. Am 26.05.2021 ist gemäß § 5 der Zweckvereinbarung als weiteres Mitglied noch der Zweckverband Digitale Schule im Landkreis Günzburg dem Verbund beigetreten.

Gegenstand dieser Vereinbarung ist durch Bestellung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten den Datenschutz bei den Mitgliedern effizienter zu gestalten sowie eine fachlich kompetente und wirtschaftliche Erfüllung der Datenschutzaufgaben gewährleisten zu können.

§ 2 Nr. 2 der Zweckvereinbarung bestimmt, dass der Landkreis zu diesem Zweck eine geeignete Fachkraft mit einem Umfang von 39 Wochenstunden als Datenschutzbeauftragte bereitstellt. Nach dem Ausscheiden von Frau Elbs nimmt seit 01.03.2021 diese Funktion Frau Olga Puz wahr. Bis heute wurden die erforderlichen datenschutzrechtlichen Grundstrukturen aller Beteiligten weitestgehend umgesetzt. Die Zusammenarbeit bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Alltagsgeschäft läuft reibungslos.

Im Zusammenhang mit der Etablierung eines eigenen behördlichen Datenschutzbeauftragten für das Landratsamt Günzburg selbst sowie den dazugehörigen Eigenbetrieben und Zweckverbänden zum 01.04.2023 hat sich Frau Puz auf Nachfrage bereit erklärt, im Rahmen ihres Vollzeitpensums zwischenzeitlich einen Stellenanteil von 0,25 VZÄ für den Landkreisdatenschutz bereitstellen zu können. Auf der Bürgermeisterversammlung am 09.11.2022 wurde diese Option mit den anwesenden Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden beraten. Die von den Gemeinden zu erhebende Umlage für die Erstattung der Personalkosten würde sich dementsprechend verringern. Zu dieser Verfahrensweise wurde einhellige Zustimmung signalisiert.

Um diesen Weg nun zu verwirklichen, ist die Änderung der Zweckvereinbarung erforderlich. Der in § 2 Nr. 2 genannte Umfang der Stundenzahl der Datenschutzbeauftragten muss dementsprechend von bisher 39 Stunden auf 29,25 Stunden (0,75 VZÄ) reduziert werden. Die übrigen 9,75 Stunden werden dem Landkreis zur Verfügung gestellt.

Der Entwurf einer Änderungsvereinbarung liegt bei.

Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der Änderungsvereinbarung zur Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit im Datenschutz zu.

Bericht über die bisherige Begutachtung des Gemeindehauses

Das Gemeindehaus von Ebershausen ist in die Jahre gekommen. Bisher bietet das Haus Räumlichkeiten für den Obst- und Gartenbauverein und für den Jugendbereich (Bude). Weiter nutzen der Musikverein und der Schützenverein die Räumlichkeiten als Lager. Besonders der Wohnbereich des Hauses befindet sich größtenteils in einem nicht zu haltenden Zustand. Im vergangenen Jahr untersuchte das Büro Hartinger aus Thannhausen das Fundament des Hauses, vorwiegend im Wohnbereich. In der Sitzung wird Herr Hartinger über die gewonnenen Erkenntnisse berichten sowie ein mögliches weiteres Vorgehen skizzieren.

Die betroffenen Vereine wurden aufgefordert, ihren jeweiligen Bedarf an Raum im Gemeindehaus zu benennen.

Bürgermeister Harald Lenz begrüßt Herrn Paul Hartinger vom Hartinger Consult und übergibt ihm das Wort.

Herr Hartinger informiert, dass er bereits früher am Gemeindehaus in Ebershausen tätig war, und stellt die Pläne zum Brandschutz aus dem Jahr 2009 vor.

In jüngster Zeit hat er das Gebäude begutachtet, und erklärt dem GR grob seinen Eindruck anhand einer Fotodokumentation. Die Räumlichkeiten der Mosterei mit angrenzendem Stadel, der bereits Lagermöglichkeiten für den Musikverein und Schützenverein bietet, befinden sich in einem augenscheinlich besseren Zustand als der Wohnbereich im südlichen Teil des Hauses. Hier sind Mauerwerk und Böden in einem sehr schlechten Zustand.

Um genaueres zum Zustand und Potentialen des Hauses sagen zu können, braucht Herr Hartinger die Beauftragung für ein weiteres Gutachten, um das Gemeindehaus in seinen Details beurteilen zu können.

Feuerwehr und Vereine wurden von Bürgermeister Harald Lenz wegen des Bedarfs für die benötigte Lagerfläche befragt. Unter anderen meldete der Schützenverein 60m2 Bedarf und der Musikverein 120m2 Bedarf an.

Im jetzigen Gebäude sind die Quadratmeteranforderungen nicht erfüllbar. Eine Möglichkeit wäre, zur Westseite die Fläche zu vergrößern.

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Sonstiges

- 2. Bürgermeister Johann Dreher informiert, dass er gefragt wurde, ob der Gehweg an der B300 (Babenhauser Straße) im Zuge der Glasfaserverlegung mitgepflastert werden könnte. Dies sei anscheinend vermehrt ein Wunsch von einigen Bürgerinnen und Bürgern. Ebenso äußerte GR Georg Ries den Wunsch, der Gehweg in der Krumbacher Straße (ehemalige Tankstelle) solle auch hergestellt werden, sollte dies im Zuge der Glasfaserverlegung möglich sein. Bgm. Harald Lenz informiert, dass eine Begehung vor Ort mit den ausführenden Firmen noch nicht stattgefunden hat. Erst danach wisse man mehr.

- GR Sonja Rittler informiert über das Förderprojekt „Streuobst für alle“, an welchem der Obst- und Gartenbauverein teilnimmt. Interessierte können sich beim Verein melden. Informationen gibt es auch auf der Homepage der Gemeinde.