Errichtung einer Gaube mit Windfang und Errichtung einer Grenzmauer, Fl.Nr. 26/5, Gemarkung Nattenhausen
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Weiterhin wird auf die Einhaltung der Ortsgestaltungssatzung bzgl. der Höhe der Einfriedungen hingewiesen.
Bestellung der Wahlvorstände für die Urnenwahl (§ 5 Abs. Europawahlgesetz, §§ 5, 6 Europawahlordnung) für die Europawahl am 9. Juni 2024
Die Gemeinde hat für die o.a. Wahl den Wahlvorstand zu bestellen. Nach Eingang im Wahlamt der VG, werden die Mitglieder des Wahlvorstands angeschrieben. Für die Briefwahl muss kein Wahlvorstand bestellt werden, da diese wie die Jahre vorher in der VG selber ausgewertet wird.
Der Gemeinderat bestellt die Wahlvorstände für die Europawahl am 9. Juni 2024. Das Wahlamt der VG Krumbach wird die Mitglieder der Wahlvorstände anschreiben.
Erlass von Kanalgebühren: Verwaltungsanweisung ab 2024
Jährlich werden bei Rohrbrüchen oder anderen Wasserverlusten Anträge auf teilweisen Erlass der Kanalgebühren gestellt. Diesen Anträgen wird grundsätzlich stattgegeben, wenn der entstandene Mehrverbrauch nicht in das Kanalsystem eingeleitet wurde. Dieses Vorgehen entspricht der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) und ist durch diverse Urteile bestätigt worden.
| In der BGS-EWS sind folgende Voraussetzungen für einen Abzug festgelegt: | |
| • | der Nachweis der zurückgehaltenen (nicht eingeleiteten) Wassermenge obliegt dem Gebührenpflichtigen. |
| • | vom Abzug ausgeschlossen sind Wassermengen bis zu 12 m³. |
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| In einzelnen Fällen wurde der Antrag auf Erlass erst bei Bekanntgabe des Verbrauchsgebührenbescheides gestellt. Zu diesem Zeitpunkt ist oftmals kein Nachweis von Seiten des Gebührenpflichtigen mehr möglich. |
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| Die Verwaltung empfiehlt folgende Vorgehensweise ab dem Jahr 2024: |
| • | Für den Erlass ist ein schriftlicher Antrag an die Verwaltungsgemeinschaft zu stellen. |
| • | Der Antrag muss unmittelbar nach Bekanntwerden des Wasserverlustes gestellt werden. |
| • | Der Gebührenpflichtige muss nachweisen, dass die Wassermenge nicht in das Kanalsystem eingeleitet wurde. Hierfür sind zwei Möglichkeiten vorgesehen: die schriftliche Bestätigung durch einen Installationsbetrieb oder die Hinzuziehung des gemeindlichen Wasserwartes. |
Die Verwaltung wird ein entsprechendes Formular vorbereiten und auf der Homepage bereitstellen. Die Bürger werden über das Mittteilungsblatt entsprechend informiert.
Der Gemeinderat stimmte der Vorgehensweise der Verwaltung ab 2024 wie folgt zu:
Der Gebührenpflichtige muss nachweisen, dass die Wassermenge nicht in das Kanalsystem eingeleitet wurde. Hierfür ist die Hinzuziehung des gemeindlichen Wasserwartes nach Meldung an die Gemeinde/ VG Krumbach erforderlich.
Sonstiges – Informationen
Aus dem Schulverband Deisenhausen
Abschluss Zweckvereinbarung über Betrieb der Heizungsanlage im neuen Kindergarten Deisenhausen: Aus wirtschaftlichen Gründen hat der Gemeinderat Deisenhausen und der Schulverband beschlossen, eine gemeinsame Pelletheizung für die Schule und den Kindergarten zu installieren und hierfür eine Zweckvereinbarung geschlossen.
Mobiler Unterstand für Rinder auf Flur Nr. 149, Gemarkung Breitenthal
Der neue Pächter wird einen mobilen Unterstand für die Rinder auf dem Grundstück aufstellen.
Baubeginn Radweg Breitenthal - Oberried
Der für 02.04.2024 vorgesehene Baubeginn wird auf den 28.02.2024 vorgezogen.
Baubeginn Radweg entlang Oberrieder Weiher
Auch hier wird der für 11.03.2024 vorgesehene Baubeginn auf 07.03.2024 vorgezogen.
Glasfaserausbau
BM Wohlhöfler informierte den Gemeinderat über den Stand des Glasfaserausbaus, wonach noch nicht alle Gebäude an das Netz angeschlossen sind.
Auch die Bauarbeiten bedürfen der Nachbesserung. Die Gemeinde hat ein Ingenieur-Büro hinzugezogen.
Aus dem nichtöffentlichen Teil:
Asphaltierung Oberrieder Weiherstraße vom Kiosk zu den Günzbrücken
Der Gemeinderat hat beschlossen, im Zuge des Radwegebaus nicht nur den geförderten Teil der Oberrieder Weiherstraße zu asphaltieren, sondern durchgehend vom Kiosk bis zu den Oberrieder Günzbrücken, da Teile der Straße in einem desolaten Zustand sind und nicht ständig der Ausbesserung bedürfen.