Die Gemeinde Breitenthal hat eine Ortsgestaltungssatzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Einhaltung und Gestaltung des Ortsbildes erlassen.
Auch Einfriedungen, mit Ausnahme von Gehölzen, die im Umkreis von 5 Metern zu öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen liegen, dürfen eine Höhe von 1,30 Meter nicht überschreiten.
Um Beachtung wird gebeten.