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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 6/2024
Ebershausen
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Ebershausen

Gemeindlicher Friedhof

Kalkulation der neuen Grab- und Bestattungsgebühren

Die Bestattungsgebühren der Gemeinde Ebershausen sind seit dem Jahr 2009 unverändert. Nachdem der Friedhof als eine kostenrechnende Einrichtung der Gemeinde zu führen ist, wird es Zeit, die Gebührensätze an die aktuelle Kostenentwicklung anzupassen.

Nach Art. 8 KAG hat diese Kalkulation nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend den tatsächlich entstandenen bzw. zu erwarteten Kosten zu erfolgen.

Entsprechend der vorgelegten Kalkulation der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach vom 20.02.2024 steigen die Benutzungsgebühren zur kostendeckenden Bewirtschaftung des Friedhofes demnach wie folgt:

bisher

künftig

jährliche Gebühr Einzelgrab

17,50 €

47,00 €

jährliche Gebühr Doppelgrab

30,00 €

56,00 €

jährliche Gebühr Dreifachgrab

40,00 €

75,00 €

jährliche Gebühr Urnengrab

17,50 €

188,00 €

+ 1.500,00 €

(einm. Gebühr entfällt)

Bedingt durch höhere Kosten des von der Gemeinde beauftragten Bestatters sind auch die Bestattungsgebühren wie folgt anzupassen:

Gebühr alt

Gebühr neu

bei Aschenurnen

230,00 €

300,00 €

bei Erdbestattungen

580,00 €

750,00 €

Benutzung und Reinigung Leichenhaus

90,00 €

120,00 €

Eine Diskussion schließt sich im GR an.

Der Gemeinderat nimmt die Gebührenkalkulation der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach vom 20.02.2024 zur Kenntnis. Die ermittelten neuen Gebühren werden in der unter TOP 1c neu zu erlassenden Friedhofsgebührensatzung integriert.

Neuerlass der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde (Friedhofs- und Bestattungssatzung)

Die aktuell gültige Friedhofs- und Bestattungssatzung trat im Jahr 2009 in Kraft und sollte dem aktuellen Sach- und Rechtsstand angepasst werden.

Bürgermeister Harald Lenz verliest die Friedhofs- und Bestattungssatzung 2024.

Die Gemeinde beschließt die Friedhofs- und Bestattungssatzung. Bei § 13 (1) setzt der GR die Breite des Dreifachgrabes auf 2,70 m fest, unter § 12 soll festgesetzt werden, dass die Urnen verwesbar sind.

Neuerlass der Satzung der Gemeinde Ebershausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungsreinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)

Bedingt durch die Neukalkulation der Bestattungs- und Grabgebühren sowie durch den Neuerlass der Friedhofs- und Bestattungssatzung ist die Friedhofsgebührensatzung neu zu erlassen.

Bürgermeister Harald Lenz verliest die Friedhofsgebührensatzung.

Der Gemeinderat beschließt die Friedhofsgebührensatzung.

Vorberatung zum Haushalt 2024: Pflege der Feldwege

Bis Ende März 2023 hielten Gemeindearbeiter die Feldwege der Gemeinde instand. Sie leisteten das Monitoring der Feldwege und erledigten das Auffüllen von Schlaglöchern zeitnah. Die Gemeinde hat hierfür jedes Jahr einen vierstelligen Betrag investiert. Seit dem Ausscheiden der Gemeindearbeiter konnte diese Dienstleistung nicht in gleicher Weise ersetzt werden. Ein Monitoring, verbunden mit zeitnahem Auffüllen durch das Personal des Bauhofs, kann aus Kapazitätsgründen nicht erwartet werden. Der Bauhof hat insgesamt sechs Gemeinden zu betreuen. Pflege- und Sanierungsmaßnahmen durch Anbieter auf dem freien Markt kosten jedoch ein Mehrfaches des Betrages, welcher bisher jährlich für die Pflege der Feldwege veräußert wurde. In der Sitzung werden die Möglichkeiten und Kostenschätzungen vorgestellt. Um Beratung wird gebeten.

Einschätzung des Bauamts der Verwaltungsgemeinschaft: Drei Feldwege (Gemarkung Ebershausen, Gemarkung Seifertshofen) waren im Januar in einem sehr schlechten Zustand und wiesen zahlreiche große und tiefe Löcher auf.

BGM Lenz erteilte dem Bauhof den Auftrag diese Löcher mit Brechkies zu verfüllen.

Schlaglöcher nur mit Kies aufzufüllen reicht erfahrungsgemäß nicht aus, weshalb kurzfristig im Anschluss an die Verfüllung eine Firma durch das Bauamt beauftragt wurde, die genannten Wege leicht aufzureißen, zu profilieren und nachzuverdichten. Der Feldweg Richtung Weiher konnte mit dem Wegepflege-Kombinationsgerät nicht bearbeitet werden, weil er dafür noch viel zu nass war.

Für diesen erhöhten Aufwand zur Instandsetzung der stark geschädigten Wege fielen Kosten in Höhe von 1.687,00 Euro inkl. MwSt. durch den beauftragten Dienstleister an.

Seitens des Bauamts wird empfohlen, einen Großteil der Feldwege mindestens einmal pro Jahr mit dieser Maschinen-Technik zu profilieren und zu verdichten.

Die Kosten für dieses Verfahren können somit erfahrungsgemäß erheblich gesenkt werden, da von weniger Überfahrten und Arbeitsgängen auszugehen ist.

Außerdem wird empfohlen, die Bankette beispielsweise mit einer Schleuder-Fräse abzunehmen, damit das Regenwasser von der Wegfläche abfließen kann und so der Schlaglochbildung vorgebeugt wird.

Eine Diskussion schließt sich im GR an. Bürgermeister Lenz informiert über eine erst kürzlich stattgefundene Feldwegbegehung mit Sebastian Rehder, welcher Kapazitäten für das Monitoring der Wege und deren Instandsetzung frei hätte. Herr Rehder ist in der Nachbargemeinde Kettershausen bereits für die Pflege der Wege zuständig.

Der GR ist der Auffassung, dass Bürgermeister Harald Lenz bzgl. der Feldwegpflege mit Herrn Rehder aus Kettershausen weiter in Kontakt bleiben soll. Zudem ist ein Antrag an die Jagdgenossenschaft Ebershausen zu stellen. Wünschenswert wäre eine Beteiligung der Genossenschaft an den jährlichen Kosten zur Feldwegpflege. Für den Haushalt 2024 sollen hierfür 12.000,00 Euro eingeplant werden.

Erlass von Kanalgebühren: Verwaltungsanweisung ab 2024

Jährlich werden bei Rohrbrüchen oder anderen Wasserverlusten Anträge auf teilweisen Erlass der Kanalgebühren gestellt. Diesen Anträgen wird grundsätzlich stattgegeben, wenn der entstandene Mehrverbrauch nicht in das Kanalsystem eingeleitet wurde. Dieses Vorgehen entspricht der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) und ist durch diverse Urteile bestätigt worden.

In der BGS-EWS sind folgende Voraussetzungen für einen Abzug festgelegt:

der Nachweis der zurückgehaltenen (nicht eingeleiteten) Wassermenge obliegt dem Gebührenpflichtigen.

vom Abzug ausgeschlossen sind Wassermengen bis zu 12 m³.

In einzelnen Fällen wurde der Antrag auf Erlass erst bei Bekanntgabe des Verbrauchsgebührenbescheides gestellt. Zu diesem Zeitpunkt ist oftmals kein Nachweis von Seiten des Gebührenpflichtigen mehr möglich.

Die Verwaltung empfiehlt folgende Vorgehensweise ab dem Jahr 2024:

Für den Erlass ist ein schriftlicher Antrag an die Verwaltungsgemeinschaft zu stellen.

Der Antrag muss unmittelbar nach Bekanntwerden des Wasserverlustes gestellt werden.

Der Gebührenpflichtige muss nachweisen, dass die Wassermenge nicht in das Kanalsystem eingeleitet wurde. Hierfür sind zwei Möglichkeiten vorgesehen: die schriftliche Bestätigung durch einen Installationsbetrieb oder die Hinzuziehung des gemeindlichen Wasserwartes.

Der GR nimmt dies zur Kenntnis.

Sonstiges

GR Sonja Rittler hat die Befürchtung, dass durch die Errichtung des Funkmasts zwischen Seifertshofen und Zaiertshofen vermehrt Schwerlastverkehr über Seifertshofen kommen wird. Sie regt an, die Straße für LKW über 7,5 t sperren zu lassen, um Straßenschäden zu vermeiden.

2. Bürgermeister Johann Dreher will wissen, ob sich das Notstromaggregat bei der Wasserreserve in Waltenberg bei einem Stromausfall selbständig einschaltet oder ob es eingeschaltet werden muss. Bei einem Stromausfall würden die Pumpen nicht mehr arbeiten. Somit ist der Ortsteil Waltenberg während des Stromausfalls nicht mit Wasser versorgt.

Bürgermeister Harald Lenz informiert, dass das Aggregat mit Diesel betrieben wird und händisch eingeschaltet werden muss. Er teilt mit, dass Herr Helmut Czernin das Notstromaggregat 1x im Monat für 10-15 Minuten Probelaufen lässt. Die Bedienung des Geräts obliegt grundsätzlich dem Personal des Bauhofs. Ob diese Leistung bei einem Stromausfall auch jederzeit zu Nachtzeiten erbracht werden kann scheint fraglich. Bei der Erneuerung der Elektronik vor einigen Jahren wurde auf eine entsprechende automatische Vorrichtung verzichtet. Bürgermeister Harald Lenz wird bezüglich dieser Problematik Rücksprache mit dem Wasserwart der VG halten.