Beratung des Haushaltsplanes 2024 und Erlass der Haushaltssatzung 2024
Die Kämmerin der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Frau Fetschele, erläuterte dem Gemeinderat die einzelnen Ansätze des Haushaltsplanes.
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.916.550,00 € und der Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 5.384.700,00 €. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 27.800,00 €. Im Haushalt 2024 eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.850.000 Euro vorgesehen. Davon sind 700.000 EUR lediglich als kurzfristige Aufnahme geplant bis die Fördergelder der KfW bezahlt wurden.
Der Bau des Kindergartens und des Hochwasserschutzes belastet die Gemeinde finanziell ganz erheblich, so dass die Kämmerin den Gemeinderat nochmals ausdrücklich darauf hinweist, dass in künftigen Jahren von Seiten der Gemeinde freiwillige Leistungen nicht mehr möglich sein werden.
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde mit allen Anlagen zu erlassen. Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.916.550,00 € und Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 5.384.700,00 €.
Es ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.850.000 € vorgesehen. Die Realsteuerhebesätze bleiben unverändert.
Bauvoranfragen, Bauanträge, Baurechtliche Vorhabensanzeigen
Info: Genehmigungsfreistellung Nutzungsänderung des Dachgeschosses vom Dachboden zur Wohnung, Amselweg 8, Gemarkung Unterwiesenbach
Info: Antrag auf Genehmigungsfreistellung
Vorhaben: Nutzungsänderung des Dachgeschosses vom Dachboden zur Wohnung
Ort: Amselweg 8, Unterwiesenbach
Für das Bauvorhaben „Nutzungsänderung des Dachgeschosses vom Dachboden zur Wohnung“ in Unterwiesenbach, wurde eine Genehmigungsfreistellung erteilt, da alle Anforderungen eingehalten wurden.
Bebauungsplan Nr. 17 "PV Anlage Unterwiesenbach Ost" - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
In der Sitzung des Gemeinderates vom 06.07.2023 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17 „PV Anlage Unterwiesenbach Ost“ gefasst. Vorgesehen war auf einer Fläche von ca. 4,2 Hektar (Fl.Nr. 433 und 432 der Gemarkung Unterwiesenbach) eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Generatorleistung von 5 MW zu errichten.
Aufgrund Einwände aus der Nachbarschaft hat sich der Vorhabenträger nunmehr entschieden, das Projekt nicht weiter zu verfolgen.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 17 „PV Anlage Unterwiesenbach Ost“ wird aufgehoben. Das Vorhaben wird nicht weiterverfolgt.
Bestellung der Wahlvorstände für die Urnenwahl (§ 5 Abs. Europawahlgesetz, §§ 5, 6 Europawahlordnung) für die Europawahl am 9. Juni 2024
Die Gemeinde hat für die o.a. Wahl den Wahlvorstand zu bestellen. Nach Eingang im Wahlamt der VG, werden die Mitglieder des Wahlvorstands angeschrieben. Für die Briefwahl muss kein Wahlvorstand bestellt werden, da diese wie die Jahre vorher in der VG selber ausgewertet wird.
Der Gemeinderat bestellt die/den Wahlvorstand für die Europawahl am 9. Juni 2024. Das Wahlamt der VG Krumbach wird die Mitglieder der/des Wahlvorstände/s anschreiben.
Erlass von Kanalgebühren: Verwaltungsanweisung ab 2024
Jährlich werden bei Rohrbrüchen oder anderen Wasserverlusten Anträge auf teilweisen Erlass der Kanalgebühren gestellt. Diesen Anträgen wird grundsätzlich stattgegeben, wenn der entstandene Mehrverbrauch nicht in das Kanalsystem eingeleitet wurde. Dieses Vorgehen entspricht der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) und ist durch diverse Urteile bestätigt worden.
| In der BGS-EWS sind folgende Voraussetzungen für einen Abzug festgelegt: | |
| • | der Nachweis der zurückgehaltenen (nicht eingeleiteten) Wassermenge obliegt dem Gebührenpflichtigen. |
| • | vom Abzug ausgeschlossen sind Wassermengen bis zu 12 m³. |
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| In einzelnen Fällen wurde der Antrag auf Erlass erst bei Bekanntgabe des Verbrauchsgebührenbescheides gestellt. Zu diesem Zeitpunkt ist oftmals kein Nachweis von Seiten des Gebührenpflichtigen mehr möglich. |
| Die Verwaltung empfiehlt folgende Vorgehensweise ab dem Jahr 2024: | |
| • | Für den Erlass ist ein schriftlicher Antrag an die Verwaltungsgemeinschaft zu stellen. |
| • | Der Antrag muss unmittelbar nach Bekanntwerden des Wasserverlustes gestellt werden. |
| • | Der Gebührenpflichtige muss nachweisen, dass die Wassermenge nicht in das Kanalsystem eingeleitet wurde. Hierfür sind zwei Möglichkeiten vorgesehen: die schriftliche Bestätigung durch einen Installationsbetrieb oder die Hinzuziehung des gemeindlichen Wasserwartes. |
Die Verwaltung wird ein entsprechendes Formular vorbereiten und auf der Homepage bereitstellen. Die Bürger werden über das Mittteilungsblatt entsprechend informiert.
Teileröffnung Kindergarten Wiesenbach
BGM Edelmann hat die Brandschutzfreigabe am 27.02.24 erhalten. Nachdem Baukontrolleur Heidelberger keine Einwände hatte, die nicht gleich behoben werden konnten steht der Eröffnung im Südbereich am 11.3.24 nichts mehr im Weg.
Am 07.03.2024 erhielt die Gemeinde ebenfalls die Genehmigung vom Landratsamt Günzburg.
Der Kindergartenbetrieb startet am 11.03.24 mit den bisherigen Kindergartenkindern. Im April werden 10 neue Kinder aufgenommen. Die Eröffnung der Krippe ist
im April oder Mai geplant. Der Krippenbereich muss noch fertig gestellt werden.
Bis zur Fertigstellung des Gartens können die Kinder im Garten der Feuerwehr Unterwiesenbach spielen.
Für die Eltern befinden sich fünf Parkplätze vor dem Haus, weitere Parkplätze sind vor der Gemeindehalle vorgesehen. Der Platz wurde neu aufgeschottert. Die Personalparkplätze befinden sich beim Feuerwehrhaus auf der linken Seite. Die Parkplätze auf der rechten Seite sollen für die Feuerwehr freigehalten werden.
BGM Edelmann hat bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Zeitraum 7.00 Uhr – 17.00 Uhr Montag bis Freitag vor dem Kindergarten, bei der Polizei beantragt.
Verschiedenes
Information aus VG Versammlung
Am 7.2.24 fand in Krumbach die VG Versammlung statt. BGM Edelmann und 3. BGM Vogel waren anwesend. Behandelt wurde der Haushalt und mögliche anstehende Investitionen im Bauhof und am VG Gebäude selbst.
Durch die Investitionen käme eine einmalige Investitionsumlage von 50 EUR pro Einwohner auf die Gemeinden zu.
Die Umlage pro Einwohner steigt von 129 EUR pro Einwohner auf 143 EUR. Hauptgrund sind die Tariferhöhungen.
Informationen aus der Schulverbandssitzung
In der letzten Schulverbandssitzung GS Deisenhausen wurde der Haushalt besprochen. Frau Schafitel die Rektorin war auch in der Beratung dabei.
Die Nachfrage nach Ganztagesbetreuung wächst. Eine rechtliche Verpflichtung gibt es am dem Jahr 2026/2027. Dann haben die Erstklässler dieses Jahrganges zum ersten Mal einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ganztagesbetreuung. Die Schülerzahlen steigen, so dass wir Klassenzimmer, die z.B. als Computerraum genutzt wurden wieder als Klassenzimmer benutzen werden. Die Prognose ist, dass wir mit der Anzahl der Klassenzimmer klarkommen, aber für den OGT (Offenen Ganztag) wird es immer schwieriger.
Nach Besichtigung und Diskussion kam der Schulverband mit der Rektorin überein, dass es am besten wäre, wenn wir in der Aula eine Küchenzeile einbauen ließen und Trennwände und Möbel besorgen. Dann könnte ein Teil der Aula als Essensraum für den OGT verwendet werden.
Wir hoffen, dass die Maßnahmen für die Ganztagesbetreuung auch für die Jahre nach 2026 ausreichend sein werden.