Photovoltaik-Freiflächenanlage
In den voran gegangenen Sitzungen wurde über die Erstellung eines Kriterienkatalogs für PV-Freiflächenanlagen in unserer Gemeinde diskutiert. Um jeden Antrag einzeln beurteilen und entscheiden zu können wird auf einen Kriterienkatalog verzichtet.
Der Gemeinderat wird keinen Kriterienkatalog für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Waltenhausen erstellen.
Erlass von Kanalgebühren: Verwaltungsanweisung ab 2024
Jährlich werden bei Rohrbrüchen oder anderen Wasserverlusten Anträge auf teilweisen Erlass der Kanalgebühren gestellt. Diesen Anträgen wird grundsätzlich stattgegeben, wenn der entstandene Mehrverbrauch nicht in das Kanalsystem eingeleitet wurde. Dieses Vorgehen entspricht der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) und ist durch diverse Urteile bestätigt worden.
| In der BGS-EWS sind folgende Voraussetzungen für einen Abzug festgelegt: | |
| • | der Nachweis der zurückgehaltenen (nicht eingeleiteten) Wassermenge obliegt dem Gebührenpflichtigen. |
| • | vom Abzug ausgeschlossen sind Wassermengen bis zu 12 m³. |
| In einzelnen Fällen wurde der Antrag auf Erlass erst bei Bekanntgabe des Verbrauchsgebührenbescheides gestellt. Zu diesem Zeitpunkt ist oftmals kein Nachweis von Seiten des Gebührenpflichtigen mehr möglich. | |
| Die Verwaltung empfiehlt folgende Vorgehensweise ab dem Jahr 2024: | |
| • | Für den Erlass ist ein schriftlicher Antrag an die Verwaltungsgemeinschaft zu stellen. |
| • | Der Antrag muss unmittelbar nach Bekanntwerden des Wasserverlustes gestellt werden. |
| • | Der Gebührenpflichtige muss nachweisen, dass die Wassermenge nicht in das Kanalsystem eingeleitet wurde. Hierfür sind zwei Möglichkeiten vorgesehen: die schriftliche Bestätigung durch einen Installationsbetrieb oder die Hinzuziehung des gemeindlichen Wasserwartes. |
| Verschiedenes | |
| • | Für das neue Baugebiet liegen Kaufinteressenten vor. Vorverträge werden mit den Interessenten nicht erstellt, um unnötige Kosten zu vermeiden. Die Vermessung soll bis Mitte Mai erfolgen, dann kann mit dem Verkauf der Bauplätze begonnen werden. |
| • | Bürgermeister Lenz aus Ebershausen schlägt vor, eine gemeinsame Stellungnahme an den Regionalverband Donau-Iller zu den geplanten Vorranggebieten für Windkraft abzugeben. |
| • | GR Daiser weist auf die Baugrube in Weiler an der Kapelle hin. Diese wurde bereits vor Weihnachten 2023 durch Telekom-Arbeiten verursacht. Bürgermeister Rampp geht der Sache nach. |
| • | An der Ortsverbindungsstraße von Weiler nach Loppenhausen müssen aus Haftungsgründen unverzüglich Hinweisschilder „Schlechte Fahrbahn“ angebracht werden. |