Bauantrag 2025/1- Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Birkenstraße 12, Gemarkung Ebershausen
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Bauort: Fl.Nr. 1540/14, Gemarkung Ebershausen
Birkenstr. 12
86491 Ebershausen
Bauherr: Bader Alexander und Snehotta Nancy
Mindelheimer Str. 20
86381 Krumbach
Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Hinterm Lippen“ nach § 30 BauGB. Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage. Befreiungen zu Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden beantragt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird einstimmig inklusive der benötigten Befreiungen für die Abweichungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.
Vereinfachtes Verfahren bei Geländeauffüllungen, Fl.Nrn 159, 160 und 157, Gemarkung Ebershausen
Herr Christoph Brandl, Ebershausen beantragt eine Genehmigung für eine Geländeauffüllung Fl.Nr. 159, Fl.Nr. 160 und Fl.Nr. 157, Gemarkung Ebershausen. (vereinfachtes Verfahren bei Geländeauffüllungen).
Die Auffüllung geschehe im Zusammenhang mit seiner bereits genehmigten Baumaßnahme im Außenbereich, Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle, Fl.Nr. 157, Gemarkung Ebershausen. Die Geländeauffüllung war im vorausgegangenen Bauantrag nicht Gegenstand.
Von Seiten des GR bestehen offene Fragen in Bezug auf die Menge des anfallenden Bodenmaterials sowie etwaige Berührungspunkte zum Hochwasserschutz.
Aufgrund der noch zu klärenden Fragen sieht der Gemeinderat einvernehmlich von einer Genehmigung in heutiger Sitzung ab.
Grundlagenermittlung zum Hochwasserschutz
Nach den Überschwemmungsereignissen im Jahr 2024 stellt sich für die Gemeinde Ebershausen die Frage, welche Maßnahmen für einen funktionierenden Hochwasserschutz finanziell sinnvoll und tragbar sind. Bereits im vergangenen Sommer wurde das Thema mit verschiedenen Fachleuten besprochen. Dies geschah sowohl für die Gemeindeebene als auch für die Anrainergemeinden der Günz flussabwärts. Bisher konnte sich die Gemeinde Ebershausen noch nicht für einen Einstieg in den Hochwasserschutz entscheiden. Finanzielle Ungewissheiten wurden hierfür des Öfteren als Grund ins Feld geführt.
Um weiter dem Thema gerecht zu werden, fand in der Verwaltungsgemeinschaft Anfang Februar ein Grundlagengespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt statt. Teilnehmende waren neben Bürgermeister Harald Lenz, 2. Bürgermeister Johann Dreher und Robert Plersch, Leiter des Bauamts der VG. Im Gespräch wurde deutlich, dass Grundlagen zum Hochwasserwasserschutz die Voraussetzungen für die Beantragung von entsprechenden Förderungen bilden. Die Ermittlung der Grundlagen zum Hochwasserschutz erfolgt mittels einer Überschwemmungsgebietsanalyse. Sie ermöglicht zudem eine Gegenüberstellung des Schadensszenario und den Maßnahmen zum Hochwasserschutz im weiteren Verlauf.
Bereits im Herbst 2023 wurde eine entsprechende Ermittlung von Seiten des Wasserwirtschaftsamts angeregt. Grund hierfür war die angedachte Auflösung der Wasserkraft in der Seifertshofer Straße. Die Förderung der Analyse liegt weiter bei 75% der Kosten. Eine Ablehnung durch den Gemeinderat fand noch vor der Flutkatastrophe von 2024 statt.
Um erneute Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Bürgermeister Harald Lenz übergibt nach einleitenden Worten 2. Bürgermeister Johann Dreher das Wort. Dieser erklärt die Inhalte des stattgefundenen Grundlagengesprächs mit dem Wasserwirtschaftsamt. Des Weiteren hat sich Herr Guggemos vom Verein Bündnis, Wasser und Natur (BWN) vor Ort ein Bild gemacht. Ohne Grundlagenermittlung können für Maßnahmen zum Hochwasserschutz keine Fördermittel abgegriffen werden.
Das Vorgehen wäre wie folgt:
GR Beschluss, Antrag an das Wasserwirtschaftsamt, Bewilligung dieses Jahr noch fraglich, spätestens nächstes Jahr.
Bürgermeister Harald Lenz betont nochmals die Notwendigkeit der Überschwemmungsgebietsanalyse. Nach den Ereignissen vom Juni letzten Jahres umso mehr. Im Gremium wird die Dringlichkeit festgestellt.
Der Gemeinderat Ebershausen entscheidet sich einstimmig für die Beauftragung der Grundlagenermittlung zum Hochwasserschutz mittels einer Überschwemmungsgebietsanalyse für das gesamte Gemeindegebiet. Auf die Dringlichkeit wird hingewiesen.
Antrag des FC Ebershausen auf Zuschuss – Austausch Flutlichtmasten
Auf das Schreiben des FCE-Vorstands vom 3. Februar 2025 wird verwiesen. Das gemeindliche Einvernehmen zum Austausch eines Flutlichtmasten wurde am 30.05.2023 erteilt.
Bürgermeister Harald Lenz informiert, dass zudem bereits in der Sitzung vom 11.07.2023 ein Zuschuss von 10 % der anfallenden Kosten gewährt wurde. Nach aktuellen Berechnungen des Vereins belaufe sich dieser Zuschuss auf 1.337,53 Euro.
Beiträge und Zuschüsse 2024
Von der Gemeinde Ebershausen wurden im Jahr 2024 diverse Zuschüsse und Beiträge an Vereine, Organisationen und Verbände geleistet. Bei den Beratungen zu den Vereinsförderrichtlinien bat der Gemeinderat um eine jährliche Übersicht der Zuwendungen und Beiträge.
Die Beitragsliste 2024 liegt dem Gemeinderat vor.
Bürgermeister Harald Lenz erläutert diese.
Der GR nimmt dies zur Kenntnis.