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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 6/2026
Aletshausen
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Aletshausen - Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 02. März 2026

Beratung des Haushaltsplanes 2026 und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2026

Die Kämmerin der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach erläuterte dem Gemeinderat die einzelnen Ansätze des Haushaltsplanes.

Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 3.108.300,00 € und der Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 2.537.400,00 €. Vom Verwaltungshaushalt können dem Vermögenshaushalt 39.250,00 € zugeführt werden. Am Ende des Haushaltsjahres müssen der Allgemeinen Rücklage 1.848.200,00 € entnommen werden.

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung vorbehaltlich der Würdigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde mit allen Anlagen zu erlassen.

Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 3.108.300,00 € und der Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 2.537.400,00 €.

Bauantrag 2014/8 - Abgrabung Verlängerung: Vollzug der Abgrabungsgesetze; Trockenabbau mit weitgehender Wiederverfüllung auf Fl.Nr. 151, Gemarkung Winzer

Der Antragsteller betreibt auf der Fl.Nr. 151 der Gemarkung Winzer einen Trockenabbau mit Wiederverfüllung mit Material der Zuordnungsstufe Z0, genehmigt mit Abgrabungsgenehmigung vom 17.04.2025. Die geltende Genehmigung zum Abbau von Sand lief zum 31.05.2022 ab. Das Recht zur Wiederverfüllung erlischt am 31.05.2026. Beantragt wurde nun die Verlängerung der Genehmigung zur Wiederverfüllung bis zum 31.05.2028.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Bayer. Straßen- und Wegegesetz - Absicht der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 841/2, Gemarkung Aletshausen (Bahnübergang)

Der öffentliche Feld- und Waldweg, Fl.Nr. 841/2, Gemarkung Aletshausen (Bahnübergang), mit einer Länge von 0,010 km hat seine Verkehrsbedeutung verloren. Nach Art. 8 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes ist dieser öffentliche Feld- und Waldweg daher einzuziehen.

Die Gemeinde Aletshausen beabsichtigt, den öffentlichen Feld- und Waldweg, Fl.Nr. 841/2, Gemarkung Aletshausen (Bahnübergang), einzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten.