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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 6/2026
Aletshausen
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Aletshausen - Bayer. Straßen- und Wegegesetz

Absicht der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges, Fl.Nr. 841/2, Gemarkung Aletshausen

Es besteht die Absicht den öffentlichen Feld- und Waldweg, Fl.Nr. 841/2, Gemarkung Aletshausen mit einer Länge von 0,010 km einzuziehen. Dieser öffentliche Feld- und Waldweg hat seine Verkehrsbedeutung verloren. Nach Art. 8 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes ist der öffentliche Feld- und Waldweg daher einzuziehen.

Die Unterlagen können während der üblichen Amtsstunden im Bürgerbüro (Zimmer 1) der VG Krumbach (Schwaben), Rittlen 6, 86381 Krumbach (Schwaben) eingesehen werden. Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können schriftlich oder zur Niederschrift an die vorgenannte Stelle bis spätestens 23.06.2026 gerichtet werden.