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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 6/2026
Deisenhausen
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Deisenhausen - Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 05. Februar 2026

Vorgehen Feldwege im Gemeindegebiet

Verschiedene Feldwege im Gemeindegebiet sollten gerichtet werden.

Des Weiteren wurden in der Vergangenheit, die Wege profiliert

Die Gemeinde Deisenhausen profiliert ihre Hauptfeldwege mit einem Dachprofil und baut an 2 Feldwegen, die sehr grob geschottert sind, eine Feinschicht ein, ebenso werden Kleinreparaturen ausgeführt.

Neuabschluss eines Konzessionsvertrages Strom mit der LEW Verteilnetz GmbH (LVN) nach dem Muster des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr. Ergebnis nach der Ausschreibung - Beschlussfassung über die Vergabe

Das Verfahren zur Vergabe der Stromkonzession richtet sich nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und beginnt in der Regel etwa drei bis vier Jahre vor Ablauf des bestehenden Konzessionsvertrags (Ende der Konzession für Deisenhausen am 12.02.2029). In diesem Fall hat die LEW Verteilnetz GmbH (LVN), der bisherige Konzessionsnehmer, der Kommune frühzeitig Netzdaten zur Verfügung gestellt – darunter Informationen zur Netzgröße, eine Netzkarte sowie wirtschaftliche Kennzahlen.

Mindestens zwei Jahre vor Vertragsende hat die Kommune gesetzlich vorgeschrieben eine sogenannte Interessenbekundung im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Darin wurde öffentlich bekannt gemacht, dass der aktuelle Konzessionsvertrag zum Stichtag ausläuft und interessierte Netzbetreiber zur Bewerbung aufgerufen, verbunden mit der Möglichkeit zur Einsicht in die Netzdaten nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung.

Da sich im vorliegenden Fall ausschließlich LVN als Interessent gemeldet hat, handelt es sich um ein sogenanntes nicht wettbewerbliches Verfahren. Auf dieser Basis wurde der Kommune der bayerische Musterkonzessionsvertrag vorgelegt – ein standardisierter Vertragsentwurf, der gemeinsam vom Bayerischen Städte- und Gemeindetag sowie dem Verband der Bayerischen Elektrizitätswerke (VBEW) entwickelt wurde.

Der Vertrag regelt unter anderem die Laufzeit, das Konzessionsgebiet, technische Vorgaben zu Baumaßnahmen sowie die Höhe und Anpassung der Konzessionsabgabe, die gemäß der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) jährlich durch die Kommune angepasst werden kann.

Die Inhalte des Vertrags sowie allgemeine Informationen wurden dem Gemeinderat in einer Sitzung vorgestellt.

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Stromkonzession an die LVN auf Grundlage des bay. Musterkonzessionsvertrages

Sonstiges

Beschau eines Wassergrabens in Unterbleichen

Es wurde der Graben, welcher von der B16 abwärts läuft, angesehen. Vorweg wurde der Landrat angeschrieben, welcher mit Vertretern verschiedener Belange auch mit vor Ort war. Das Ergebnis: Der Graben östlich der B16 wird nun geprüft und ggf. durch das Straßenbauamt verändert. Bergabwärts überlegt die Gemeinde Kaskaden einbauen, wofür es lt. ALE einen Zuschuss von bis zu 70% gibt.