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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 6/2026
Ebershausen
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Ebershausen - Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 24. Februar 2026

Bauantrag 2026/2 - Eingeschossiger Anbau mit Dachterrasse, Art der Nutzung: Wohnung, Seifertshofer Straße 11, Gemarkung Ebershausen

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Geplant ist ein eingeschossiger Anbau mit Dachterrasse. Für das Bauvorhaben ist eine Abstandsflächenübernahme durch die Gemeinde notwendig. Hierüber wurde bereits in der Sitzung vom 22.10.2024 im Gemeinderat beraten.

Bürgermeister Harald Lenz reflektiert die Bauvoranfrage „Eingeschossiger Anbau mit Dachterrasse“ vom Herbst 2024. Das Einvernehmen wurde in Aussicht gestellt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Neuabschluss eines Konzessionsvertrages Strom mit der LEW Verteilnetz GmbH (LVN) nach dem Muster des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr. Ergebnis nach der Ausschreibung - Beschlussfassung über die Vergabe

Das Verfahren zur Vergabe der Stromkonzession richtet sich nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und beginnt in der Regel etwa drei bis vier Jahre vor Ablauf des bestehenden Konzessionsvertrags (Ende der Konzession für Ebershausen am 31.07.2028).

In diesem Fall hat die LEW Verteilnetz GmbH (LVN), der bisherige Konzessionsnehmer, der Kommune frühzeitig Netzdaten zur Verfügung gestellt – darunter Informationen zur Netzgröße, eine Netzkarte sowie wirtschaftliche Kennzahlen.

Mindestens zwei Jahre vor Vertragsende hat die Kommune gesetzlich vorgeschrieben eine sogenannte Interessenbekundung im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Darin wurde öffentlich bekannt gemacht, dass der aktuelle Konzessionsvertrag zum Stichtag ausläuft und interessierte Netzbetreiber zur Bewerbung aufgerufen, verbunden mit der Möglichkeit zur Einsicht in die Netzdaten nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung. Da sich im vorliegenden Fall ausschließlich LVN als Interessent gemeldet hat, handelt es sich um ein sogenanntes nicht wettbewerbliches Verfahren.

Auf dieser Basis wurde der Kommune der bayerische Musterkonzessionsvertrag vorgelegt – ein standardisierter Vertragsentwurf, der gemeinsam vom Bayerischen Städte- und Gemeindetag sowie dem Verband der Bayerischen Elektrizitätswerke (VBEW) entwickelt wurde.

Der Vertrag regelt unter anderem die Laufzeit, das Konzessionsgebiet, technische Vorgaben zu Baumaßnahmen sowie die Höhe und Anpassung der Konzessionsabgabe, die gemäß der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) jährlich durch die Kommune angepasst werden kann.

Der Vertrag sowie allgemeine Informationen wurden dem Gemeinderat im Vorfeld zur Sitzung zugesandt.

Bürgermeister Harald Lenz erklärt auf Nachfrage, dass sich die Konzessionsabgabe mit Annahme dieses Vertrags um ca. 3000,- Euro erhöht.

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Stromkonzession an die LVN auf Grundlage des bay. Musterkonzessionsvertrages.

Sonstiges

2. Bürgermeister Johann Dreher bittet um eine Aufstellung des Kindergartendefizits.