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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 7/2023
Breitenthal
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Verfügung und Bekanntmachung über die Widmung von öffentlichen Straßen

1. Straßenbezeichnung:

Bezeichnung der

Fußweges:

Vom „Am Kirchenweg“ zu „Untere Dorfstraße“

Flur-Nummer:

Teil aus 635, Gemarkung Breitenthal

Anfangspunkt:

Einmündung zwischen den Grundstücken Fl.Nr. 19 und Fl.Nr. 22, Gem. Breitenthal

Endpunkt:

Einmündung in die Straße „Untere Dorfstraße“, Fl.Nr. 61/1, Gem. Breitenthal

Länge:

0,045 km

im Bereich der Gemeinde Breitenthal; Landkreis Günzburg

2. Verfügung:

Die unter 1. bezeichnete neugebaute Straße wird als beschränkt-öffentlicher Weg (selbstständiger Gehweg) gewidmet.

Widmungsbeschränkung: Nur Fußgänger

3. Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast):

Gemeinde Breitenthal

4. Wirksamwerden:

Wirksamwerden der Verfügung: 24. Mai 2023

5. Sonstiges:

Gründe für die Widmung: GR-Beschluss vom 13.03.2023. Der Fußweg dient als Verbindung zwischen den Straßen „Am Kirchenweg“ und „Untere Dorfstraße“.

Die Verfügung nach Nr. 2 kann während der üblichen Besuchszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben), Rittlen 6, 86381 Krumbach (Schwaben), Zi.Nr. 1 in der Zeit vom 11. April 2023 bis 24. April 2023 eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformsatz zugelassenen Form.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Breitenthal) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtbarkeit (www.vgh.bayern.de).