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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 7/2025
Breitenthal
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Breitenthal

Mit Bescheid vom 06.03.2024 Az. 6100 hat das Landratsamt Günzburg die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Kirchenweg Süd“ genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Das Planungsgebiet liegt im Süden des OT Breitenthal der Gemeinde Breitenthal. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 23.615,00 m² (2,4 ha). Im Norden und Osten grenzt bestehende Bebauung an. Im Süden und Westen schließt landwirtschaftliche Nutzfläche an. Durch die Änderung wird das Planungsgebiet als Wohnbaufläche mit Ortsrandeingrünung und Verkehrsflächen ausgewiesen.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381 Krumbach (während folgender Zeiten: Mo – Fr: 7:00 - 12:30 Uhr, Mo: 13:30 – 16:00 Uhr und Do: 13:30 – 18:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung 08282/88996-0, info@vg-krumbach.de) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Breitenthal, 04. April 2025
Gabriele Wohlhöfler, Erste Bürgermeisterin