Bauvoranfragen, Bauanträge, Baurechtliche Vorhabensanzeigen
Bebauungsplan Nr. 19 "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Oberegg" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan-Vorentwurf
In der Sitzung des Gemeinderates vom 05.11.2025 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Oberegg" gefasst.
Vorgesehen ist auf insgesamt 3 Teilflächen mit den Flurnummern 130, 131, 131/2, 131/3, 131/4, 131/5, 147, 147/1, 147/2, 148, 149 und 156, jeweils Gemarkung Oberegg eine PV-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 52 MWp zu errichten. Bei dem Plangebiet handelt es sich um bisher intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen (überwiegend Acker, teilweise Grünland) mit einer Größe von ca. 34,7 ha (inklusive Eingrünung).
Zur Schaffung der baurechtlichen Zulässigkeit des Solarparks ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Datum vom 12. März 2026 liegt zwischenzeitlich vor und wird in der Gemeinderatssitzung vorgestellt.
Der Gemeinderat Wiesenbach billigt den Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Oberegg" mit Datum vom 12. März 2026. Die Öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist durchzuführen.
Jahresrechnung 2024
Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2024
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Wiesenbach hat am 11.02.2026 unter Vorsitz des Ausschussvorsitzenden die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach örtlich geprüft.
Für Bemerkungen hat die Prüfung keinen Anlass gegeben.
Während der Prüfungshandlung aufgetretene Unklarheiten konnten noch während der Prüfung aufgeklärt werden.
Der Prüfungsausschuss bescheinigt dem Personal der Verwaltung der VGem Krumbach eine korrekte und einwandfreie Arbeit.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die Jahresrechnung entsprechend den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festzustellen.
Feststellung der Jahresrechnung 2024
Nach erfolgter örtlicher Prüfung, die zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass gegeben hat, wird entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2024 mit den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festgestellt.
Die Jahresrechnung für das Jahr 2024 der Gemeinde Wiesenbach wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Verwaltungshaushalt Einnahmen EUR 2.182.856,20
Ausgaben EUR 2.182.856,20
Vermögenshaushalt Einnahmen EUR 5.081.900,66
Ausgaben EUR 5.081.900,66
Der Schuldenstand per 31.12.2024 wurde mit EUR 4.150.000,00 festgestellt.
Der Stand der Rücklagen beträgt zum 31.12.2024 EUR 706.599,36.
Gleichzeitig werden die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie nicht schon früher durch Beschluss des Gemeinderats genehmigt wurden, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Entlastung zur Jahresrechnung 2024
Nach Feststellung der Jahresrechnung kann die Entlastung zur Jahresrechnung erfolgen.
Der Gemeinderat beschließt, zur Jahresrechnung 2024 die Entlastung zu erteilen. Bürgermeister Gilbert Edelmann ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Verschiedenes
Sitzungstermine Gemeinderat
Die Sitzungstermine für die kommenden Monate sind:
16.04.2026, 07.05.2026, 18.06.2026, 09.07.2026