Bekanntmachung der Aufstellung und Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Wiesenbach hat am 12.11.2025 beschlossen, zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf drei Teilflächen in der Gemarkung Oberegg den Bebauungsplan Nr. 19 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Oberegg" aufzustellen.
Da die Gemeinde Wiesenbach über keinen Flächennutzungsplan verfügt, wird der Bebauungsplan als selbständiger Bebauungsplan im Sinne des § 8 Abs. 2 S. 2 BauGB aufgestellt, welcher einer Genehmigung durch das Landratsamt Günzburg bedarf (§ 10 Abs. 2 BauGB).
Das Plangebiet befindet sich im südwestlichen Gemeindegebiet der Gemeinde Wiesenbach, westlich des Ortsteils Oberegg und südlich von Oberwiesenbach und hat eine Größe von insgesamt ca. 34,7 ha (inklusive Eingrünung). Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den folgenden Flurnummern: 130, 131/2, 131/3, 131, 131/4, 131/5, 147/1, 147, 147/2, 148, 149 und 156 (jeweils Gemarkung Oberegg).
Bisher wurden die Flächen intensiv landwirtschaftlich genutzt, auch das Umfeld des Plangebietes ist durch landwirtschaftliche Nutzungen geprägt. Durch vorhandene Waldgebiete und Bestandsgehölze ist das Plangebiet bereits teilweise zur freien Landschaft hin abgeschirmt. Die landschaftstypische Struktur der Bestandsgehölze wird auch im Rahmen der geplanten Eingrünung beibehalten.
Die nächstgelegenen Siedlungsbereiche beginnen in einer Entfernung von ca. 300 m östlich (Ortsteil Oberegg) bzw. ca. 290 m nördlich (Ortsteil Wiesenbach) des Plangebietes.
Mit dem Bebauungsplan werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wiesenbach hat in der Sitzung vom 12.03.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 19 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Oberegg" in der Fassung vom 12.03.2026 gebilligt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 19 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Oberegg" – bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B), Begründung mit Umweltbericht (Teil C) – werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
vom 07.04.2026 bis einschließlich 10.05.2026
im Internet unter https://www.vg-krumbach.de/in-aufstellung veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in den Amtsräumen der VG Krumbach, Rittlen 6, 86381 Krumbach zu den allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag - Freitag | 07:00 – 12:30 Uhr |
| Montag | 13:30 – 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 13:30 – 18:00 Uhr |
öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an info@vg-krumbach.de zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 19 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Oberegg"
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
| Arten der vorhandenen Informationen | Verfasser | Themen |
| Umweltbericht vom 12.03.2026 | Kling Consult GmbH | Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden/Fläche; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.