Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit im Datenschutz - Änderungsvereinbarung
Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit im Datenschutz Beschlussfassung der Änderungsvereinbarung zum 01.04.2023
Am 11.10.2018 wurde durch den Landkreis Günzburg, die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Günzburg mit Ausnahme der Stadt Günzburg, die Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis Günzburg und zahlreiche Zweckverbände im Landkreis Günzburg durch Abschluss einer Zweckvereinbarung die interkommunale Zusammenarbeit im Datenschutz besiegelt. Am 26.05.2021 ist gemäß § 5 der Zweckvereinbarung als weiteres Mitglied noch der Zweckverband Digitale Schule im Landkreis Günzburg dem Verbund beigetreten.
Gegenstand dieser Vereinbarung ist durch Bestellung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten den Datenschutz bei den Mitgliedern effizienter zu gestalten sowie eine fachlich kompetente und wirtschaftliche Erfüllung der Datenschutzaufgaben gewährleisten zu können.
§ 2 Nr. 2 der Zweckvereinbarung bestimmt, dass der Landkreis zu diesem Zweck eine geeignete Fachkraft mit einem Umfang von 39 Wochenstunden als Datenschutzbeauftragte bereitstellt. Nach dem Ausscheiden von Frau Elbs nimmt seit 01.03.2021 diese Funktion Frau Olga Puz wahr. Bis heute wurden die erforderlichen datenschutzrechtlichen Grundstrukturen aller Beteiligten weitestgehend umgesetzt. Die Zusammenarbeit bei daten-schutzrechtlichen Fragestellungen im Alltagsgeschäft läuft reibungslos.
Im Zusammenhang mit der Etablierung eines eigenen behördlichen Datenschutzbeauftragten für das Landratsamt Günzburg selbst sowie den dazugehörigen Eigenbetrieben und Zweckverbänden zum 01.04.2023 hat sich Frau Puz auf Nachfrage bereit erklärt, im Rahmen ihres Vollzeitpensums zwischenzeitlich einen Stellenanteil von 0,25 VZÄ für den Landkreisdatenschutz bereitstellen zu können. Auf der Bürgermeisterversammlung am 09.11.2022 wurde diese Option mit den anwesenden Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden beraten. Die von den Gemeinden zu erhebende Umlage für die Erstattung der Personalkosten würde sich dementsprechend verringern. Zu dieser Verfahrensweise wurde einhellige Zustimmung signalisiert.
Um diesen Weg nun zu verwirklichen, ist die Änderung der Zweckvereinbarung erforderlich. Der in § 2 Nr. 2 genannte Umfang der Stundenzahl der Datenschutzbeauftragten muss dementsprechend von bisher 39 Stunden auf 29,25 Stunden (0,75 VZÄ) reduziert werden. Die übrigen 9,75 Stunden werden dem Landkreis zur Verfügung gestellt.
Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der Änderungsvereinbarung zur Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit im Datenschutz zu.
Streuobstwiesen
Da aktuell die Pflege und Anlage von Streuobstwiesen mit bis zu 90% gefordert werden, wird überlegt, beschlossene, noch nicht umgesetzte Wiesen in Angriff zu nehmen. Der Bebauungsplan „Gschlacht“ in Deisenhausen sieht an einigen Stellen Begrünungen und Streuobstwiesen vor, welche bisher noch nicht umgesetzt worden sind. Mit der Umsetzung einer Streuobstwiese könnte die Gemeinde auch an der „gelbe Bänder“ Aktion teilnehmen, bei welcher sich die Bürger am anfallenden Obst bedienen dürfen. Der Gemeinderat Deisenhausen beschließt das weitere Voranbringen der Umsetzung der Streuobstwiese im Bebauungsplan „Gschlacht“.
Feldwege richten
Zum Instandhalten der Feldwege ist immer wieder reparieren und profilieren nötig. Im letzten Jahr wurde ausgesetzt. Soll dieses Jahr wieder profiliert werden?
Die Jagdgenossenschaften Deisenhausen und Bleichen bezuschussen dieses Vorhaben mit 10.000 EUR.
1. BGM Langbauer wird beauftragt die Reparaturen der Feldwege zu beauftragen.
Haushalt 2023
Vorschläge für den Haushalt 2023
- Kindergarten
- Friedhof Oberbleichen
- Regenrückhaltung Bleichen
- Planung Parkplatz Nattenhauser Str. Deisenhausen
- Heizung Vereinsheim Bleichen
- Seniorenwohnanlage Deisenhausen
- Heizung Schule Deisenhausen
- Hohe Günzbrücke Bleichen
- Urnengräber Unterbleichen
- Spielplatz Bleichen
- LKW-Parkplatz Deisenhausen
PV Anlagen auf öffentlichen Gebäuden
Sollen auf unseren öffentlichen Gebäuden PV-Anlagen angebracht werden?
Zu prüfende Gebäude: Alte Schule Deisenhausen, Grundschule Deisenhausen (bedingte Zuständigkeit), neuer Kindergarten Deisenhausen, Vereinsheim Bleichen, Landjugend Deisenhausen, altes Feuerwehrhaus
Antrag auf Anbau einer Doppelgarage an das bestehende Wohnhaus sowie Abbruch des Schuppens, Fl.Nr. 7/4, Rosenstraße 3, Gemarkung Unterbleichen
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lauseler Grund“. Von den Festsetzungen ist eine Befreiung von den Baugrenzen erforderlich. Vorgesehen ist lediglich ein Stellplatz im Bereich des abzubrechenden Schuppens. Abweichend hiervon wird nördlich des Wohngebäudes eine Doppelgarage geplant.
Das gemeindliche Einvernehmen wird einschließlich der notwendigen Befreiung vom Bebauungsplan erteilt.
Sonstiges
Gigabit
Am 01.03.2023 wurde der Vertrag zur Verlegung von Glasfaser unterschrieben. Die Ausbaudauer beträgt 30 Monate.
Grundschule Deisenhausen
Es wird eine Rauchmeldeanlage installiert und es werden neue Sportmatten angeschafft. Die neue Heizung wird in den Osterferien installiert. Im Sommer findet ein Fest zum 25-jährigen Bestehen der Schule mit Verabschiedung der Direktorin statt.