Beratung des Haushaltsplanes 2023 und Erlass der Haushaltssatzung 2023
Die Kämmerin der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach erläuterte dem Gemeinderat die einzelnen Ansätze des Haushaltsplanes.
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 2.981.050,00 € und der Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 2.515.550,00 €. Vom Verwaltungshaushalt können dem Vermögenshaushalt 249.200,00 € zugeführt werden. Am Ende des Haushaltsjahres müssen der Allgemeinen Rücklage 1.304.400,00 € entnommen werden.
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung vorbehaltlich der Würdigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde mit allen Anlagen zu erlassen.
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 2.981.050,00 € und der Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 2.515.550,00 €.
Die Realsteuerhebesätze bleiben unverändert.
Neubau eines Carports an ein Zweifamilienhaus, Dacheindeckung und Pflanzstreifen, Fl.Nr. 117/1, Gemarkung Haupeltshofen
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Haupeltshofen West“ im Sinne von § 30 Abs. 1BauGB.
Für das Bauvorhaben inkl. einer Befreiungen bezüglich der Dachform wurde am 13.06.2022 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Nun beantragt der Antragsteller weitere Befreiungen des Bebauungsplans:
„Dacheindeckung“
Nr. 5.1.5 des Bebauungsplans „Die Dacheindeckung ist nur in Ziegel oder Betondachsteinen mit rot oder rotbrauner Farbe zulässig“
Antrag auf Befreiung von Nr. 5.1.5 des Bebauungsplans:
Ausführung der Dacheindeckung in Stahltrapezblech mit rot oder rotbrauner Farbe.
Begründung zur beantragten Befreiung:
Ausführung der Dacheindeckung in Ziegel oder Betondachsteinen ist bei der geplanten Dachneigung von 7° technisch nicht möglich.
Des Weiteren möchte der Antragsteller von folgender Festsetzung abweichen:
„Gestaltung der Grundstücke“
Nr. 7.3 des Bebauungsplans „Pflanzstreifen von 5,0 m Breite sind einzuhalten“
Antrag auf Befreiung von Nr. 7.3 des Bebauungsplans:
Teilweise Überbauung des Pflanzstreifens (Breite Pflanzstreifen = 6,0m) im nördlichen Grundstücksbereich.
Begründung zur beantragten Befreiung:
Die teilweise Überbauung des Pflanzstreifens im nördlichen Grundstücksbereich ist aus Gründen der örtlichen Gegebenheiten erforderlich.
Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen inkl. Aufstellung eines zugehörigen Bepflanzungsplans wurden in einem Ortstermin am 09.02.2023 mit Herrn Josef Schmid (Team 411 - Fachlicher Naturschutz) abgestimmt.
Das gemeindliche Einvernehmen bezüglich der Befreiungen wird erteilt.
Errichtung einer Sende- und Empfangsstation für Mobilfunk, Fl.Nr. 371, Gemarkung Aletshausen
Bauvorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und ist aus Sicht der Gemeinde gem. §35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert.
Geplant ist die Errichtung einer Sende- und Empfangsstation für Mobilfunk auf der Fl.-Nr. 371/0.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Das Landratsamt Günzburg hat zu prüfen, ob Beeinträchtigungen öffentlicher Belange im Sinne von §35 Abs. 3 BauGB vorliegen.
Bauvoranfrage: Sanierung und Erweiterung von einem bestehenden Nebengebäude zu einer Produktionsstätte für Lebensmittel mit Hofladen, Fl.Nr. 39, Hauptstraße 6, Gemarkung Winzer
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gem. §34 BauGB. Im Rahmen der formlosen Anfrage soll geklärt werden, ob die Sanierung und Erweiterung von einem bestehenden Nebengebäude zu einer Produktionsstätte für Lebensmittel mit Hofladen in Winzer realisierbar ist.
Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.