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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 8/2024
Ebershausen
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Ebershausen

Informationen zur Notwendigkeit einer Überschwemmungsgebietsanalyse

Im Zuge der Diskussionen zur Notwendigkeit und Nutzen der Beauftragung einer Überschwemmungsgebietsanalyse für die Gemeinde haben sich einige Fragen aufgetan, die in der vorherigen Sitzung nicht zufriedenstellend beantwortet werden konnten.

Bürgermeister Lenz erläutert nochmals den Sachverhalt:

Bei einem Ortstermin im Oktober wurde bereits vom Wasserwirtschaftsamt die Erstellung einer Überschwemmungsgebietsanalyse angesprochen. Dies geschah im Zuge der Diskussion um die bevorstehenden Maßnahmen bei der ehemaligen Wasserkraftanlage in der Seifertshofer Straße. Die Gemeinde sah sich damals nicht im Zugzwang und verzichtete auf eine Beauftragung. Jetzt stellt sich die Frage im Zuge des Radwegschlusses zwischen Kreisverkehr und Ortseinfahrt Ebershausen neu.

Beide vorhandenen Brücken (Hasel und Krautgarten) müssen aufgrund des Zustandes mittelfristig erneuert werden. Eine Sanierung ist wirtschaftlich nicht möglich. Der Neubau soll mit besagtem Radwegelückenschluss entlang der GZ 13 verbunden werden. Zudem soll im Zuge des Neubaus der Brücken und des Radwegs die Fahrbahndecke der Kreisstraße GZ 13 von Seifertshofen Richtung Hairenbuch saniert werden.

Die Konstruktionsunterkannte der neuen Brücken muss 0,50m über HQ100 liegen. Die Höhe für HQ100 muss ermittelt werden, diese Angaben liegen für diesen Bereich nicht vor. Die Bereitstellung der Daten erfolgt in der Regel durch den „Eigentümer“ des Gewässers.

Eventuell erfolgt die hydraulische Berechnung durch das Staatliche Bauamt Krumbach (Beauftragung eines Büros), dann wird nur der Bereich, der für den Neubau der Brücken relevant ist betrachtet. Diese Vorgehensweise wird vom Staatlichen Bauamt nicht favorisiert.

Bei einer Beauftragung durch die Gemeinde Ebershausen soll die Überschwemmungsberechnung für den ganzen Ort durchgeführt werden. Die Berechnung ist für die Gemeinde förderfähig. Eine Beauftragung wäre dann erst mit Förderbescheid oder einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn möglich. Hierzu sind Vorläufe von mehreren Monaten einzurechnen.

Bürgermeister Harald Lenz übergibt das Wort an den anwesenden Mitarbeiter vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth. Er gibt Informationen zur Überschwemmungsgebietsanalyse für Ebershausen und erläutert diese. Die Kosten für eine Überschwemmungsgebietsanalyse belaufen sich voraussichtlich auf ca. 30.000,-- Euro. Davon werden 75 % bezuschusst. Es schließen sich kritische Fragen zu Nutzen und Kosten vom GR an. Herr Mahler unterstreicht seine Empfehlung zur Beauftragung.

Der GR ist der Auffassung, dass die Verwaltung Angebote für eine Überschwemmungsgebietsanalyse für Ebershausen und Seifertshofen einholen soll. Über die Beauftragung einer Überschwemmungsgebietsanalyse wird der GR nach Beratung der Angebote entscheiden.

Beratung des Haushaltsplanes 2024 und Erlass der Haushaltssatzung 2024

Bürgermeister Harald Lenz übergibt nach kurzen einleitenden Sätzen Kämmerin Frau Barbara Fetschele das Wort. Sie stellt dem GR den Entwurf des Haushaltsplanes 2024 vor.

Das Gesamtvolumen des Haushaltsplanes für das Jahr 2024 beträgt 3.470.600,00 Euro. Hiervon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 1.157.300,00 Euro und auf den Vermögenshaushalt 2.313.300,00 Euro. Dem Vermögenshaushalt können heuer 47.700,00 Euro zugeführt werden. Am Ende des Haushaltsjahres ist eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.143.200,00 Euro veranschlagt. Der Stand der Rücklagen wird zum Jahresende voraussichtlich 298.000,00 Euro betragen. Der Schuldenstand der Gemeinde zum 31.12.2023 betrug 0 Euro.

Im Haushaltsplan wird übereinstimmend ein Ansatz für die Überschwemmungsgebietsanalyse von 40.000,- Euro gebildet. Der GR beschließt, die Haushaltssatzung 2024 vorbehaltlich der Würdigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde mit allen Anlagen zu erlassen. Die Realsteuersätze bleiben unverändert.

Eine Kreditaufnahme zur Abdeckung der Investitionen ist nicht erforderlich.

Bestellung der Wahlvorstände für die Urnenwahl (§ 5 Abs. Europawahlgesetz, §§ 5, 6 Europawahlordnung) für die Europawahl am 9. Juni 2024

Die Gemeinde hat für die o.a. Wahl den Wahlvorstand zu bestellen. Bitte den Wahlvorstand mit dem beiliegenden Datenblatt bestellen. Nach Eingang im Wahlamt der VG, werden die Mitglieder des Wahlvorstands angeschrieben. Für die Briefwahl muss kein Wahlvorstand bestellt werden, da diese wie die Jahre vorher in der VG selber ausgewertet wird.

Die Dienstzeiten werden von 8.00 - 11.20 Uhr, 11.20 - 14.40 Uhr und 14.40 – 18.00 Uhr eingeteilt.

Der Gemeinderat bestellt den Wahlvorstand für die Europawahl am 9. Juni 2024. Das Wahlamt der VG Krumbach wird die Mitglieder des Wahlvorstandes anschreiben.

Sonstiges

Bürgermeister Harald Lenz stellt die Entwürfe der Folien für die Willkommensschilder vor. Teilweise wird das Design beanstandet. Die Folien könnten jedoch nach erfolgter Korrektur in Auftrag gegeben werden.