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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 8/2024
Waltenhausen
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Waltenhausen

Bitte denken sie an die ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer Friedhof Abfälle:

Von Schädlingen befallende Buchsbäume dürfen nicht im Kompost entsorgt werden. Bitte geben Sie diese in Müllsäcken verpackt im Wertstoffhof ab.

In den Kompost gehören nur pflanzliche Abfälle. Für abgebrannte Kerzen ist eine Restmülltonne vorhanden.

Aufgrund mehrmals hinterlassenem Schmutz auf den Marmorplatten, dürfen Blumentöpfe zum Schutz vor Frost nicht im Vorraum der Leichenhalle abgestellt werden!

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!