Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 8/2024
Waltenhausen
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Bericht aus der Gemeinderatssitzung Waltenhausen vom 28.03.2024
Bestellung der Wahlvorstände für die Urnenwahl (§ 5 Abs. Europawahlgesetz, §§ 5, 6 Europawahlordnung) für die Europawahl am 9. Juni 2024
Die Gemeinde hat für die o.a. Wahl den Wahlvorstand zu bestellen. Bitte den Wahlvorstand mit dem beiliegenden Datenblatt bestellen. Nach Eingang im Wahlamt der VG, werden die Mitglieder des Wahlvorstands angeschrieben. Für die Briefwahl muss kein Wahlvorstand bestellt werden, da diese wie die Jahre vorher in der VG selber ausgewertet wird.
Der Gemeinderat bestellt den Wahlvorstand für die Europawahl am 9. Juni 2024. Das Wahlamt der VG Krumbach wird die Mitglieder des Wahlvorstandes anschreiben.
Verwaltungsanweisung: Erlass von Kanalgebühren
Ab 2024 wird von Seiten der Verwaltung folgendes Vorgehen bei Anträgen auf Erlass der Kanalgebühren vorgeschlagen:
• Für den Erlass ist ein schriftlicher Antrag an die Verwaltungsgemeinschaft bzw. die Gemeinde zu stellen.
- Der Antrag muss unmittelbar nach Bekanntwerden des Wasserverlustes gestellt werden.
- Der Gebührenpflichtige muss nachweisen, dass die Wassermenge nicht in das Kanalsystem eingeleitet wurde. Hierfür sind zwei Möglichkeiten vorgesehen: die schriftliche Bestätigung durch einen Installationsbetrieb oder die Hinzuziehung des gemeindlichen Wasserwartes.
- Nach Vorliegen der notwendigen Antragsunterlagen beschließt der Gemeinderat über den Antrag.
Der Gemeinderat stimmt dem Vorgehen der Verwaltung bei Anträgen auf Erlass der Kanalgebühren in vorgelegter Form zu.
Verschiedenes
- Die geplanten Arbeiten am Friedhof zur Befestigung der Kieswege werden aus Kostengründen aktuell zurückgestellt.
- Für das geplante Solarfeld wartet der Betreiber nun auf die Mitteilung an welchem Verknüpfungspunkt die Anlage angeschlossen werden kann.
- Der Eigentümer des Bude-Grundstücks ist bereit, die Pacht für den Jugendtreff Waltenhausen langfristig zu verlängern.
- Der Öffentliche Bücherschrank wird aktuell von der Künstlergruppe „Kellerasseln“ bemalt. Der Standort ist neben dem Bushäusle.
- GR Höck schlägt vor, auf der gemeindlichen Ausgleichsfläche Obstbäume zu pflanzen, um die Fläche weiter ökologisch aufzuwerten. Dazu gibt es aktuell ein Förderprogramm für Hochstamm-Obstbäume.
- Am Friedhof sollen die Nadelbäume entfernt werden. Welche Baumart alternativ gepflanzt werden soll, wird noch beraten.
- Die Beschilderung an der Ortsverbindungsstraße Weiler /Loppenhausen ist noch nicht erfolgt. Zusammen mit einem Verkehrspolizisten soll über das weitere Vorgehen entschieden werden.
- Nach dem Abhobeln der Feldwege wurde der Abraum teilweise in den Grundstücken abgelegt. Dies hat seitens der Grundstückseigentümer zu Beschwerden geführt. Aus Kostengründen wurde dies von der Gemeinde so gehandhabt.