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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 8/2024
Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
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Verwaltungsgemeinschaft Krumbach

Aufgrund des § 16 der Verbandssatzung und der Art.40 Abs.1 und 26 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der in der Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  176.832 €

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  15.240 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1) Eine Verwaltungsumlage wird nicht erhoben.

(2) Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 0 € festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1.01.2024 in Kraft

Wattenweiler, den 14.04.2024
Zweckverband zur Wasserversorgung der Günztalgruppe
1.Verbandsvorsitzender Anton Böller