Bauantrag 2026/1 - Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und integrierter Doppelgarage, Krautgartenweg 4, Gemarkung Winzer
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Sportplatz". Geplant ist die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und integrierter Doppelgarage. Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 02.03.2026 als formlose Anfrage behandelt, da mehrere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig waren. Das gemeindliche Einvernehmen wird inklusive der benötigten Befreiungen erteilt.
Jahresrechnung
Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2024
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Aletshausen hat am 11.03.2026 unter Vorsitz des Ausschussvorsitzenden Stefan Mußack die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach örtlich geprüft.
Während der Prüfungshandlung aufgetretene Unklarheiten konnten noch während der Prüfung durch die Beiziehung von Frau Fetschele aufgeklärt werden.
Der Prüfungsausschuss bescheinigt dem Personal der Finanzverwaltung der VGem Krumbach eine korrekte und einwandfreie Arbeit.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die Jahresrechnung entsprechend den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festzustellen. Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Feststellung der Jahresrechnung 2024
Nach erfolgter örtlicher Prüfung, die zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass gegeben hat, wird entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2024 mit den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festgestellt:
Die Jahresrechnung für das Jahr 2024 der Gemeinde Aletshausen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Verwaltungshaushalt Einnahmen EUR 2.859.147,09
Ausgaben EUR 2.859.147,09
Vermögenshaushalt Einnahmen EUR 1.159.923,30
Ausgaben EUR 1.159.923,30
Der Schuldenstand per 31.12.2024 wurde mit EUR 0,00 festgestellt.
Der Stand der Rücklagen beträgt zum 31.12.2024 EUR 3.394.386,57.
Gleichzeitig werden die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie nicht schon früher durch Beschluss des Gemeinderats genehmigt wurden, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Entlastung zur Jahresrechnung 2024
Nach Feststellung der Jahresrechnung kann die Entlastung zur Jahresrechnung erfolgen. Der Gemeinderat beschließt, zur Jahresrechnung 2024 die Entlastung zu erteilen. Der Bürgermeister ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Verkauf von Baugrundstücken
Die Bauplätze im Schusterweg in Aletshausen sind fertiggestellt.
Die Gemeinde wird einen Teil der Baugrundstücke verkaufen.
Interessenten können sich bei Bürgermeister Georg Duscher, Tel. 0172/8925180 melden. Es besteht jedoch schon eine längere Warteliste.
Neufestsetzung Kiespreis Kiesgrube Winzer rückwirkend zum 01.01.2026
Grubenkies 11,45 €/cbm
Brechkies 22,45 €/cbm
Die Preise sind Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer.