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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 9/2023
Waltenhausen
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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 30. März 2023

Vorstellung neues Baugebiet durch KlingConsult

Von der Firma Kling Consult, vertreten durch Hr. Tretbar und Hr. Nowak, wurde dem Gremium die Planung für das neue Baugebiet in folgenden Themenbereichen vorgestellt:

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Überblick über den bestehenden Baugrund

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Planung der Grundstücke

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Planung der Bauabschnitte

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Straßenbauplanung

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Wasserversorgung

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Schmutzwasserkanal

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Regenwasserbeseitigung

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Kostenübersicht

Das Baugebiet soll in 2 Bauabschnitten erschlossen werden. Die Bauplatzgröße soll von 700 qm auf ca. 650 qm reduziert werden.

Die Gestaltung der Stellplätze an der Straße „A“ soll mit Rasenfugenpflaster ausgeführt werden.

Beratung des Haushaltsplanes 2023 und Erlass der Haushaltssatzung 2023

Der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2023 wurde im März 2023 von der Kämmerei der VG aufgestellt.

Die Kämmerin Frau Barbara Fetschele stellte dem Gemeinderat den Entwurf des Haushaltsplanes vor.

Das Gesamtvolumen des Haushaltsplanes für das Jahr 2023 beträgt 2.311.750 €. Hiervon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 1.464.650 € und auf den Vermögenshaushalt 847.100 €. Dem Vermögenshaushalt können 37.300 € zugeführt werden. Der Rücklage müssen 136.800 € entnommen werden. Der Stand der Rücklagen wird dann zum Jahresende voraussichtlich 38.200 € betragen.

Um alle Investitionen tätigen zu können, ist die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 400.000 € im Haushalt vorgesehen. Eine Genehmigung der Aufnahme des Kredites ist nicht notwendig, da die Kreditermächtigung vom letzten Jahr noch bis zum 31.12.2023 gilt.

Der Schuldenstand der Gemeinde betrug zum 31.12.2022: 0 €.

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung, vorbehaltlich der Würdigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, mit allen Anlagen zu erlassen. Die Realsteuersätze bleiben unverändert.

Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.464.650 €.

Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 847.100 €.

Anwendung des § 2b Umsatzsteuerrecht; Widerruf der Optionserklärung

Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Grundsatzurteilen festgestellt, dass die bisherige Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nicht richtlinienkonform erfolgt.

Durch eine Rechtsänderung wurde die Umsatzbesteuerung von Kommunen umfassend erweitert. Während die öffentliche Hand unter Anwendung der bisherigen Rechtslage nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art als Unternehmer galt, wird sie künftig grundsätzlich wie ein privatwirtschaftlicher Unternehmer behandelt, der im Wettbewerb zur Privatwirtschaft steht.

Der neue § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) trat zum 01.01.2017 in Kraft und hob die bisherigen Regelungen in § 2 Abs. 3 UStG auf. Zugleich hat der Gesetzgeber den Gemeinden eine Option zur Weiterführung des alten Umsatzsteuerrechts bis zum 31.12.2020 eingeräumt, die sich durch eine Gesetzesänderung automatisch auf den 31.12.2022 verlängert hat.

Im Hinblick auf dieses Datum hat die Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach in Zusammenarbeit mit der KST Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zusmarshausen, die jeweiligen Bereiche aufwändig geprüft und bestehende Tatbestände nach einer künftigen Besteuerung beurteilt. Die Vorbereitungen zur Umsetzung des neuen Umsatzsteuerrechts ab 2023 konnten im vergangenen Jahr abgeschlossen werden.

Aufgrund von Rückständen vieler Körperschaften auf diesem Gebiet hat der Gesetzgeber am 16.12.2022 eine weitere Fristverlängerung bis zum 31.12.2024 verabschiedet.

Da die Verwaltungsgemeinschaft Krumbach bereits alle Vorbereitungen zur Umstellung getroffen hat, sollte ab dem 01.01.2023 das neue Umsatzsteuerrecht in der Gemeinde Waltenhausen eingeführt werden. Durch die Umstellung wird die Gemeinde in mehr Fällen als bisher Umsatzsteuer auf ihre Entgelte abführen, kann allerdings im Gegenzug bei mehreren Ausgaben eine Vorsteuer geltend machen.

Die von der Umsatzsteuer betroffenen Bereiche sind derzeit:

Vermessungsmaterial

Strom für Versorgungspunkte Inexio

Holzverkauf aus Gemeindewald

Mieten und Pachten (Einzelfallprüfung)

Wasserversorgung (wie bisher)

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Waltenhausen Gebrauch macht von der Möglichkeit, den § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) erstmals ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden.

Die Optionserklärung soll widerrufen werden und die Einführung des §2b UStG ab dem 1. Januar 2023 erfolgen.

Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit im Datenschutz - Änderungsvereinbarung

Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit im Datenschutz Beschlussfassung der Änderungsvereinbarung zum 01.04.2023

Am 11.10.2018 wurde durch den Landkreis Günzburg, die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Günzburg mit Ausnahme der Stadt Günzburg, die Verwaltungsgemein­schaften im Landkreis Günzburg und zahlreiche Zweckverbände im Landkreis Günzburg durch Abschluss einer Zweckvereinbarung die interkommunale Zusammenarbeit im Datenschutz besiegelt. Am 26.05.2021 ist gemäß § 5 der Zweckvereinbarung als weiteres Mitglied noch der Zweckverband Digitale Schule im Landkreis Günzburg dem Verbund beigetreten.

Gegenstand dieser Vereinbarung ist durch Bestellung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten den Datenschutz bei den Mitgliedern effizienter zu gestalten so­wie eine fachlich kompetente und wirtschaftliche Erfüllung der Datenschutzaufgaben gewährleisten zu können.

§ 2 Nr. 2 der Zweckvereinbarung bestimmt, dass der Landkreis zu diesem Zweck eine geeignete Fachkraft mit einem Umfang von 39 Wochenstunden als Datenschutzbeauftrag­te bereitstellt. Nach dem Ausscheiden von Frau Elbs nimmt seit 01.03.2021 diese Funktion Frau Olga Puz wahr. Bis heute wurden die erforderlichen datenschutzrechtlichen Grund­strukturen aller Beteiligten weitestgehend umgesetzt. Die Zusammenarbeit bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Alltagsgeschäft läuft reibungslos.

Im Zusammenhang mit der Etablierung eines eigenen behördlichen Datenschutzbeauftrag­ten für das Landratsamt Günzburg selbst sowie den dazugehörigen Eigenbetrieben und Zweckverbänden zum 01.04.2023 hat sich Frau Puz auf Nachfrage bereit erklärt, im Rah­men ihres Vollzeitpensums zwischenzeitlich einen Stellenanteil von 0,25 VZÄ für den Landkreisdatenschutz bereitstellen zu können. Auf der Bürgermeisterversammlung am 09.11.2022 wurde diese Option mit den anwesenden Bürgermeistern der Mitgliedsge­meinden beraten. Die von den Gemeinden zu erhebende Umlage für die Erstattung der Personalkosten würde sich dementsprechend verringern. Zu dieser Verfahrensweise wur­de einhellige Zustimmung signalisiert.

Um diesen Weg nun zu verwirklichen, ist die Änderung der Zweckvereinbarung erforder­lich. Der in § 2 Nr. 2 genannte Umfang der Stundenzahl der Datenschutzbeauftragten muss dementsprechend von bisher 39 Stunden auf 29,25 Stunden (0,75 VZÄ) reduziert werden. Die übrigen 9,75 Stunden werden dem Landkreis zur Verfügung gestellt.

Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der Änderungsvereinbarung zur Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit im Datenschutz zu.

Tektur zum Bauantrag auf Nutzungsänderung von 6 Räumen des Pfarrhofs in Waltenhausen als vorübergehender Kindergarten, Kirchplatz 2, Fl.Nr. 15, Gemarkung Waltenhausen

Für das Grundstück mit der Fl.Nr. 15 liegt bereits eine Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung von 6 Räumen des Pfarrhofs als vorübergehender Kindergarten vor.

Nun wurde vom Architekturbüro Miller für die notwendigen baulichen Änderungen im Erdgeschoß sowie für die Nutzungsänderung des Obergeschosses des Pfarrhofs ein Tekturplan erstellt. Dieser wurde dem Gremium vorgestellt.

Die Änderungen wurden auch brandschutzrechtlich geprüft.

Als notwendige bauliche Maßnahme im Erdgeschoss wird ein Wanddurchbruch notwendig sein, sowie der Einbau eines Personal-WCs.

Die Nutzungsänderung des Obergeschosses sieht 2 weitere Räume für den vorübergehenden Kindergarten in Form von Personalzimmer vor, sowie 2 Räume für die Gemeinde Waltenhausen in Form eines Bürgermeisterzimmers und eines Sitzungssaals.

Der Gemeinderat stimmt dem Tekturplan in vorgelegter Form zu.

Verschiedenes

Ab Herbst 2023 wird für den Winterdienst in der Gemeinde ein neuer Fahrer gesucht.

Sobald es die Witterung zulässt, und Teerarbeiten wieder ausgeführt werden können, müssen verschiedene Straßensanierungen ausgeführt werden.