Bestimmung von Kriterien zur Schaffung von Freiflächenphotovoltaik
Mit den Hinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (Stand 10.12.21) wurden Rahmenstrukturen zur Verwirklichung von Freiflächenphotovoltaikanlagen beschrieben. Demnach sind Raumkonzepte eine Empfehlung für das Vorhaben, jedoch nicht Voraussetzung für einen Aufstellungsbeschluss. Die Gemeinde sollte den Interessen des Betreibers stets gesamtheitliche Interessen gegenüberstellen. Da kein Anspruch auf Aufstellung besteht, kann die Gemeinde eine Einleitung der Bauleitplanung auch davon abhängig machen, dass ein Vorhaben mit einem bestimmten Bürgerbeteiligungsmodell zum Gegenstand des Bauleitplanverfahrens gemacht wird.
Es wird empfohlen, für einen Aufstellungsbeschluss folgende Kriterien zu fordern: vermehrte Biodiversität (Eingrünung und mehr Biodiversität durch das EULE-Zertifikat), eine Infrastrukturabgabe (einmalige Zahlung von 1000 Euro pro Hektar, 0,2 Cent pro produzierter kWh jährlich, Gewerbesteuer), eine Bürgerbeteiligung von 50% (in Ausnahmefällen kann auch mit geringeren Beteiligungen verhandelt werden).
Da die Gemeinde Ebershausen keinen Flächennutzungsplan besitzt, muss der Bebauungsplan
vermehrt ausgestaltet werden. D.h., dass der Bebauungsplan Aufgaben des fehlenden Flächennutzungsplans übernehmen muss. Demnach wäre es im Zuge des Verfahrens durchaus sinnvoll ein Raumkonzept/Standortkonzept in Auftrag zu geben.
Auch durch die Erstellung eines entsprechenden Konzepts entstehen keinerlei Rechtsansprüche der Investoren auf Bauleitplanung.
Es ist zu verweisen auf das Schreiben der Vorstandschaft des Gemeindetags im Landkreis Günzburg vom Februar 2023 wonach es heißt:
Die Vorstandschaft des Bayerischen Gemeindetages Kreisverband Günzburg empfiehlt folgende Vorgehensweise für die Realisierung von Freiflächenphotovoltaikanlagen:
In den Gemeinden kommen vermehrt Anfragen über den Bau von Freiflächenphotovoltaikanlagen. Diese Anlagen sind im Zuge der Energiewende dem Grunde nach zu begrüßen und im gewissen Maße auch notwendig. Um hier eine möglichst große Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu schaffen empfiehlt die Vorstandschaft des Bayerischen Gemeindetages Kreisverband Günzburg einen Aufstellungsbeschluss für eine Freiflächenphotovoltaikanlage nur dann zu fassen, wenn die Bürgerschaft vor Ort mit mindestens (30%, 50% oder 70 % je nach Größe der Anlage) an der Anlage beteiligt wird. Dies kann über das Modell der Bürgergenossenschaft realisiert werden (Anlage). Nur so ist es aus Sicht der Vorstandschaft möglich eine möglichst große Identifikation der Bürgerinnen und Bürger vor Ort mit den jeweiligen Projekten zu schaffen.
Bürgermeister Harald Lenz übergibt das Wort an Herrn Thomas Steigerwald Klimaschutzmanager des Landkreises Günzburg vom Landratsamt Günzburg.
Herr Steigerwald begrüßt das Engagement der Gemeinde, Kriterien für die Schaffung von PV-Freiflächenanlagen zu benennen. Für Gemeinden sei es wichtig, sich für die Zukunft gut aufzustellen. Die vorangegangenen Empfehlungen seien richtige Schritte, ein Kriterienkatalog jedoch, würde es erlauben, weitere Bedingungen für eine Verwirklichung von PV auf Freiflächen festzuschreiben. Er benennt weitere Kriterien, wie z.B. die Regelung des Abstands zur Bebauung und Festsetzungen für den Rückbau. Er empfiehlt eine Bürgerbeteiligung von 50% anzuvisieren um regionale Wertschätzung und Akzeptanz zu erlangen.
Eine Diskussion schließt sich im GR an.
Bürgermeister Harald Lenz fasst zusammen:
Der GR steht der Erstellung eines Kriterienkatalogs positiv gegenüber, über mögliche Inhalte wurde ausgiebig diskutiert. Es ist wichtig, dass die Gemeinde Bedingungen und Anforderungen stellt. Ein Entwurf eines Kriterienkatalogs wird dem GR in einer der nächsten Sitzungen zur Abstimmung vorgelegt.
Bürgermeister Harald Lenz dankt Herrn Steigerwald für sein Kommen.
Sonstiges
- 2. Bürgermeister Johann Dreher und GR Tobias Schlosser informieren über Unannehmlichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern im Zuge des Glasfaserausbaus. Manch ein Vorgehen sei in der Informationsveranstaltung anders dargestellt worden. Bürgermeister Harald Lenz verweist darauf, dass einige Unstimmigkeiten bereits durch vermehrte Kommunikation beseitigt werden konnten. Zu einem gewissen Anteil ließen sich die Abweichungen klären.
- GR Markus Steidle informiert über den schlechten Zustand des Gehwegs an der Krumbacher Straße auf Seiten der Tankstelle, sowie über die Beschwerden einiger Bürgerinnen und Bürger diesbezüglich. GR Keller regt an, den Gehweg herzurichten.
- GR Steidle regt an, Sitzbänke in der Gemeinde zu erneuern. Er denkt in erster Linie an die Sitzbank auf dem Friedhofsparkplatz und an die Sitzbank am Feldweg zwischen dem Kindergartenspielplatz und dem Radweg Richtung Kettershausen.