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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 9/2023
Aletshausen
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Bericht aus der Gemeinderatssitzung Aletshausen vom 17.04.2023

Umbau und Sanierung eines Einfamilienhauses, Haupeltshofer Str. 20, Fl.Nr. 43, Gemarkung Aletshausen

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gem. §34 BauGB.

Geplant ist der Umbau und Sanierung eines Einfamilienhauses.

Im geplanten Bauvorhaben ist ebenfalls ein Terrassenbau mit einem Abstand von 0,79m zur westlichen Grundstücksgrenze. Hier grenzt das Grundstück mit der Flur-Nr. 43/3 Gemarkung Aletshausen an. Um Baurecht zu erhalten ist eine Abstandsflächenübernahme notwendig. Die erforderliche Zustimmung des Eigentümers (Fl.-Nr. 43/3) zur Abstandsflächenübernahme wurde erteilt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Sanierung eines bestehenden Wohnhauses sowie Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von zwei Dachgauben, Schulstr. 12, Fl.Nr. 94, Gemarkung Aletshausen

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gem. §34 BauGB.

Geplant sind die Sanierung eines bestehenden Wohnhauses sowie der Ausbau des Dachgeschosses mit dem Einbau von zwei Dachgauben.

Der Bauherr beantragt eine Isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Folgende Abweichung wird beantragt:

Abweichung zu Art. 6 BayBO (Abstandsflächen)

Abweichung: Rückbau der bestehenden Wand im Obergeschoss. Bestandswand hat weniger als 3 Meter Grenzabstand.

Begründung: Aufgrund des sehr schlechten Zustandes der Dachkonstruktion muss diese zurückgebaut werden, dies betrifft auch die nördliche Außenwand im OG, welche statisch nicht haltbar ist, die neu zu errichtende Außenwand im OG (EG bleibt bestehen) wird als Gebäudeabschlußwand nach Art. 28 BayBO ausgeführt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Das Landratsamt hat zu prüfen ob von der o.g. bauordnungsrechtlichen Vorschrift eine Abweichung zulässig ist.

Beschlussfassung über die Aufnahme von Personen in die Schöffen-Vorschlagsliste (Aufstellung der Vorschlagsliste)

In der Zeit vom 1. Februar bis 31. März hatten die Gemeinden Zeit Personen für die Schöffenwahl 2023 vorzuschlagen bzw. konnten sich Bürgerinnen und Bürger selber vorschlagen oder durch andere vorgeschlagen werden. In der Gemeinde Aletshausen muss laut Mitteilung des Landgerichtes Memmingen mindestens eine Person auf der Schöffenvorschlagsliste aufgenommen werden.

Bis zum Ablauf des 31. März wurde für 3 Personen der Antrag auf Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste gestellt

Der Gemeinderat muss nun in seiner heutigen Beschussfassung über die Aufstellung der Vorschlagsliste (lt. Gerichtsverfassungsgesetz GVG §§ 7.2/7.3) entscheiden ob nur eine, zwei oder alle Personen aufgenommen werden.

Der Gemeinderat beschließt alle drei Personen in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl aufzunehmen. Die Vorschlagsliste liegt zur Einsicht in der Verwaltung aus.

Erhöhung Elternbeiträge Kindergarten

Da die Betriebskosten stetig steigen und der Defizitanteil im Kindergarten immer höher wird sollte man lt. BGM Duscher die Gebühren in der Krippe und im Kindergarten aktualisieren.

Zurzeit sind die Elternbeiträge im Kindergarten Aletshausen, landkreisweit unter dem Durchschnitt. Auch die Kindergartenaufsicht vom LRA Günzburg empfiehlt eine Gebührenerhöhung.

Der Gemeinderat beschließt die Elternbeiträge für den Kindergarten St. Tobias ab September 2023 wie folgt zu erhöhen:

Beteiligung an den Energiekosten der Vereine

Wie in der Sitzung vom 06.02.2023 beschlossen wurde, beteiligt sich die Gemeinde an den gestiegenen Energiekosten der Vereine.

Bezuschusst werden das Musikheim Gaismarkt mit 790€, das Sportheim Aletshausen mit 1.266,30€ und das Bürgerheim Winzer mit 379,04€.

Anschaffung neuer Schutzanzüge für die Feuerwehren

Für die drei örtlichen Feuerwehren werden 22 neue Schutzanzüge angeschafft.

Dem Kauf von Schutzanzügen für die drei Örtlichen Feuerwehren wird zugestimmt.