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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 9/2024
Deisenhausen
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Deisenhausen

Bestellung der Wahlvorstände für die Urnenwahl (§ 5 Abs. Europawahlgesetz, §§ 5, 6 Europawahlordnung) für die Europawahl am 9. Juni 2024

Die Gemeinde hat für die o.a. Wahl den Wahlvorstand zu bestellen. Nach Eingang im Wahlamt der VG, werden die Mitglieder des Wahlvorstands angeschrieben. Für die Briefwahl muss kein Wahlvorstand bestellt werden, da diese wie die Jahre vorher in der VG selber ausgewertet wird.

Der Gemeinderat bestellt die Wahlvorstände für die Europawahl am 9. Juni 2024. Das Wahlamt der VG Krumbach wird die Mitglieder der Wahlvorstände anschreiben.

Vereinbarung mit SKM über die Gewährung eines Zuschusses zur Weiterfinanzierung der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit

Der Landkreis Günzburg arbeitet seit vielen Jahren erfolgreich mit dem Katholischen Verband für soziale Dienste (SKM) im Bereich des Obdach- und Wohnungslosenwesens zusammen. Seit 1997 wird eine Wärmestube und die Fachberatungsstelle für Obdach- und Wohnungslose in Günzburg betrieben. Die letzte Vereinbarung aus 2021 läuft zum Jahresende aus.

Da die Wohnraumprävention eine gemeindliche Aufgabe im eigenen Wirkungskreis ist, erfolgt die Finanzierung über die Kreisumlage.

Die Förderung vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 berechnet sich wie folgt:

Durch die neuen Fördersätze würde sich eine Erhöhung der Kreisumlage von 0,015 auf 0,028 % ergeben.

Die Gemeinde Deisenhausen fördert weiterhin mit den neuen Kosten die Sozialdienste SKM im Landkreis Günzburg.

Abschluss einer Zweckvereinbarung: Betrieb der Heizungsanlage in der Grundschule Deisenhausen

In der Grundschule wurde im Jahr 2021 der Bedarf für eine neue Heizanlage festgestellt. Durch die örtliche Nähe zum geplanten Neubau des Kindergartens der Gemeinde Deisenhausen beschlossen der Gemeinderat Deisenhausen und die Schulverbandsversammlung, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine gemeinsame Heizanlage für beide Gebäude installiert werden soll. Da in der Grundschule Deisenhausen ein höherer Energiebedarf besteht, wurde die neue Pelletheizung mit Pelletlager im Sommer 2023 in der Grundschule installiert.

Für den Betrieb der Heizanlage und für die Kostenaufteilung ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung notwendig. Die Verwaltung schlägt folgende Abrechnungsweise vor:

Ø Die Kostenerstattung für den laufenden Unterhalt der Heizanlage soll im Verhältnis des vom Ing.Büro Dörr festgestellten Wärmebedarfs erfolgen (Grundschule 170 kW = 85%; Kindergarten 30 kW = 15%). Die Kostenverteilung wird nach 3 Jahren bzw. nach Nutzungsänderung oder Erweiterung der Gebäude kontrolliert.

Die Abrechnung der Heizkosten (Pelletskauf) soll anhand folgender Faktoren erfolgen:

Anhand der Rechnungen für die gekauften Holzpellets wird ein jährlicher Durchschnittspreis je Tonne ermittelt.

Es wird ein Heizwert von 4.800 kWh je Tonne Pellets angenommen.

Anhand des abgelesenen Wärmeverbrauchs im Kindergarten (Wärmemengenzähler an der Übergabestation) und des angenommenen Heizwertes (4.800 kWh je Tonne Pellets) ergibt sich die verbrauchte Menge an Pellets für den Kindergarten.

Der Gemeinderat stimmt der Zweckvereinbarung mit dem Schulverband Deisenhausen für den Betrieb der Heizanlage zu.

Bestellung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Bleichen

In der Dienstversammlung der FFW Bleichen am 25.11.2023 wurde Herr Martin Wenninger zum Kommandanten und Herr Rainer Linder zum stellvertretenden Kommandanten gewählt.

Der Gemeinderat bestätigt die Wahl von Martin Wenninger zum Kommandanten und Rainer Linder zum stellvertretenden Kommandanten der FFW Bleichen. Herr Kreisbrandrat Müller ist mit der Bestätigung einverstanden.

Beratung über die Möglichkeit eines zweiten Stellvertreters in der FFW Deisenhausen

Nach Antrag des aktuellen FFW-Kommandanten Scherer soll die Gemeinde die Möglichkeit eines zweiten Stellvertreters für den FFW-Kommandanten schaffen.

Die Gemeinde Deisenhausen beschließt die Möglichkeit für einen zusätzlichen stellvertretenden Kommandanten.

Anfrage zur Errichtung einer PV-Anlage auf Fl.Nr. 173 und 174 Gemarkung Unterbleichen

Ein Bürger aus Bleichen möchte auf seinem Grundstück im Gemeindegebiet eine PV-Anlage errichten. Da diese Fläche sehr stark von Erosion betroffen ist, sieht er durch die Errichtung der Anlage einen enormen Mehrwert, da durch die entstehende Wiese unter den Modulen keine Erosionsgefahr mehr besteht. Außerdem möchte er auch eine Bürgerbeteiligung möglich machen.

Einige Gemeinderäte stellen sich die Frage, ob in der Gemeinde noch mehr Fläche durch eine PV-Anlage versiegelt werden soll.

Die Gemeinde Deisenhausen stellt den Antrag zurück und berät in der nächsten Sitzung darüber, welche Flächen im Gemeindegebiet für die Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage geeignet wären.

Erlass von Kanalgebühren: Verwaltungsanweisung ab 2024

Jährlich werden bei Rohrbrüchen oder anderen Wasserverlusten Anträge auf teilweisen Erlass der Kanalgebühren gestellt. Diesen Anträgen wird grundsätzlich stattgegeben, wenn der entstandene Mehrverbrauch nicht in das Kanalsystem eingeleitet wurde. Dieses Vorgehen entspricht der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) und ist durch diverse Urteile bestätigt worden.

In der BGS-EWS sind folgende Voraussetzungen für einen Abzug festgelegt:

der Nachweis der zurückgehaltenen (nicht eingeleiteten) Wassermenge obliegt dem Gebührenpflichtigen.

vom Abzug ausgeschlossen sind Wassermengen bis zu 12 m³.

In einzelnen Fällen wurde der Antrag auf Erlass erst bei Bekanntgabe des Verbrauchsgebührenbescheides gestellt. Zu diesem Zeitpunkt ist oftmals kein Nachweis von Seiten des Gebührenpflichtigen mehr möglich.

Die Verwaltung empfiehlt folgende Vorgehensweise ab dem Jahr 2024:

Für den Erlass ist ein schriftlicher Antrag an die Verwaltungsgemeinschaft zu stellen.

Der Antrag muss unmittelbar nach Bekanntwerden des Wasserverlustes gestellt werden.

Der Gebührenpflichtige muss nachweisen, dass die Wassermenge nicht in das Kanalsystem eingeleitet wurde. Hierfür sind zwei Möglichkeiten vorgesehen: die schriftliche Bestätigung durch einen Installationsbetrieb oder die Hinzuziehung des gemeindlichen Wasserwartes.

-Dem Gemeinderat ohne Beschluss zur Kenntnis.-

Bezuschussung der Jugendleiter in der FFW Deisenhausen

Die FFW Deisenhausen stellt den Antrag, die Jugendleiter mit einer Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten und andere Aufwendung zu entschädigen.

Der Gemeinderat beschließt, dass der Jugendwart der Feuerwehr Deisenhausen sowie dessen Stellvertreter keine Entschädigung erhalten.