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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 9/2025
Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
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Verwaltungsgemeinschaft Krumbach

Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Günztalgruppe, Landkreis Günzburg für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 16 der Verbandssatzung und der Art.40 Abs.1 und 26 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§1

Der in der Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

177.740 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

17.248 €

ab.

§2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§4

( 1 ) Eine Verwaltungsumlage wird nicht erhoben.

( 2 ) Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 0 € festgesetzt.

§6

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft

Der Haushaltsplan liegt gemäß (Art.65 Abs.3 GO) eine Woche öffentlich auf.

Wattenweiler, 17.April 2025
Zweckverband zur Wasserversorgung der Günztalgruppe
1.Verbandsvorsitzender
Anton Böller