Aufgrund des § 16 der Verbandssatzung und der Art.40 Abs.1 und 26 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
| Der in der Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; | |
| er schließt im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 177.740 € |
| und im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 17.248 € |
| ab. | |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
( 1 ) Eine Verwaltungsumlage wird nicht erhoben.
( 2 ) Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 0 € festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft
Der Haushaltsplan liegt gemäß (Art.65 Abs.3 GO) eine Woche öffentlich auf.