Bauantrag 2026/1 - Neubau eines EFH mit ELW und Doppelgarage, Errichtung von 2 Stellplätzen, Grasiger Weg 30, Gemarkung Nattenhausen
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Grasiger Weg“. Geplant ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses samt Einliegerwohnung und Terrassen sowie einer Doppelgarage und zwei Stellplätzen im Freien und einer Stützmauer an der nördlichen Grundstücksgrenze.
Da nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden, sind folgende Befreiungen erforderlich:
Die zulässige GRZ II beträgt 0,525.
Der Quergiebel am Wohnhaus ist mit einem Pultdach mit einer Dachneigung von 10° geplant.
Die Gaube am Wohnhaus ist als Schleppgaube mit einer Dachneigung von 10° geplant.
Der Zwerchgiebel im Bereich der Einliegerwohnung ist als Pultdach mit einer Dachneigung von 10° geplant.
Aufgrund der Gebäudeanordnung Wohnhaus/ Bereich Einliegerwohnung verläuft die Firstrichtung des Wohnhauses nur annähernd entsprechend der im Bebauungsplan eingetragenen Hauptfirstrichtung.
Die max. zulässige Gaubenbreite wird um 0,24 m überschritten.
Das gemeindliche Einvernehmen wird inklusive der benötigten Befreiungen erteilt.