Bauantrag 2026/3 - Anbau Gartenhütte an best. Garage, Mühlgasse 19, Gemarkung Ebershausen
2026/3 - Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Geplant ist der Anbau einer Gartenhütte an die bestehende Garage.
Bürgermeister Harald Lenz erklärt das Bauvorhaben.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Bauantrag 2025/8 - Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Robert-Naegele-Straße 8, Gemarkung Ebershausen
Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Südöstlicher Ortsrand Ebershausen II“. Hierzu wurde in der Sitzung vom 27.10.2025 bereits beraten und das gemeindliche Einvernehmen inklusive mehrerer Befreiungen erteilt.
Zwischenzeitlich wurden beim Landratsamt geänderte Planunterlagen eingereicht, die aus Sicht des Landratsamtes die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB (Bauturbo) erfordert, um eine Genehmigung zu ermöglichen.
Die Zustimmung der Gemeinde im Rahmen des Bauturbos ist erforderlich, um die Errichtung von Gebäuden, die zu Wohnzwecken dienen und aufgrund von Abweichungen von Bebauungsplänen nach Prüfung durch die Baugenehmigungsbehörde nicht genehmigungsfähig sind, dennoch zu ermöglichen, wenn die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Folgende Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind nun geplant:
| Punkt 8: | zwei Vollgeschosse als Höchstgrenze zulässig, wobei das 2. Vollgeschoss im Dachgeschoss (IIa) liegen muss. Die Festsetzung IIa wird nicht eingehalten, da sich das 2. Vollgeschoss nicht im Dachgeschoss befindet. |
| Punkt 12: | Kniestöcke sind bis zu einer Höhe von 1,0m zulässig. Gemessen wird von der OK Rohdecke bis Schnittpunkt Außenkante Mauerwerk bis Unterkante Sparren. Es ist keine Geschossdecke über dem OG geplant. Der Kniestock ist mit 2,45m geplant und wird somit um 1,45m überschritten. In der Sitzung vom 27.10.2025 wurde das gemeindliche Einvernehmen bereits für eine Überschreitung des Kniestocks um 1,20m erteilt. |
| Punkt 13: | für Hauptgebäude sind gemäß der Darstellung in der Nutzungsschablone nur Satteldächer zulässig. Das Hauptgebäude ist mit einem Walmdach und der Bereich der Dachterrasse mit einem Flachdach und somit mit abweichenden Dachformen geplant. |
| Punkt 14: | für das Hauptgebäude ist gemäß Darstellung in der Nutzungsschablone nur eine Dachneigung von 30-40° zulässig. Das Flachdach der Dachterrasse ist mit 0° geplant. Die Mindestdachneigung wird um 30° unterschritten. |
| Punkt 24: | Für die Dacheindeckung sind Dacheindeckungsmaterialien in naturroten Farbtönen zu verwenden. Die Dachterrasse wird mit einer abweichenden Dacheindeckung geplant. |
Anzumerken ist, dass in der Sitzung vom 27.10.2025 das gemeindliche Einvernehmen bezüglich der abweichenden Dachformen, -neigung und -eindeckung bereits erteilt wurde.
GR Sonja Rittler fragt den Bauherrn, wie es zu der weiteren Planänderung kommt. Der Bauherr erklärt seinen Bauantrag.
Eine Diskussion schließt sich im GR an. GR Tobias Schlosser erkundigt sich nach dem Bauturbo. Bürgermeister Harald Lenz erklärt dies. Mit dem „Bauturbo“ werden viele Festsetzungen ausgesetzt. Er ermöglicht Wohnbebauung fernab vom Bebauungsplan. Der Bauherr erklärt seine Beweggründe zur Planung.
Eine Diskussion schließt sich im GR an. Bedenken bestehen aufgrund der erneuten Planänderung.
Die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB wird mehrheitlich erteilt.
Antrag auf finanzielle Unterstützung zur Trachtenerneuerung des Musikvereins Ebershausen e.V.
Der Musikverein Ebershausen e.V. beantragt einen Zuschuss von 10% der Kosten für die Beschaffungen zur Trachtenerneuerung. Die vom Gemeinderat im Jahre 2021 beschlossenen Richtlinien zur Jugend- und Vereinsförderung sehen entsprechende Bezuschussungen vor.
2. Bürgermeister Johann Dreher fragt nach den Kosten.
GR und Musikvorstand Thomas Reng informiert, dass sich die Kosten auf 7.914,-- Euro belaufen werden.
Der Gemeinderat gewährt dem Musikverein Ebershausen e.V. lt. den Richtlinien zur Jugend- und Vereinsförderung eine Kostenbeteiligung von 10% zu den Beschaffungen zur Trachtenerneuerung.
Sonstiges
2. Bürgermeister Johann Dreher informiert, dass in der Jagdversammlung beantragt wurde, dass der hintere Schwendeweg gerichtet werden soll. Die Jagd gibt 500,-- Euro für die Maßnahme. Gespräche zum Umfang der Sanierung fanden bereits statt.
Weiter fragt er nach der Bedeutung der grünen Markierungen auf dem Friedhof.
Bürgermeister Harald Lenz und GR Sonja Rittler informieren, dass es sich um die Markierungen zur Anlage der Rasenflächen handelt. Die Markierungen wurden von der Fa. Uhlmeier und dem Bauhof der VG angebracht. 2. Bürgermeister Johann Dreher und GR Markus Steidle sehen einen Teil der Markierungen als nicht schlüssig an. Vor der Ansaat soll diesbezüglich mit der ausführenden Firma nochmals Rücksprache gehalten werden. Bürgermeister Lenz sichert dies zu.