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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 9/2026
Deisenhausen
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Deisenhausen

Bauantrag 2026/01 - Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle, Fl.Nr. 272/0, Gemarkung Deisenhausen

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Geplant ist der Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle. Da das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, erscheint es nach § 35 Abs. Nr. 1 BauGB genehmigungsfähig.

Allerdings entspricht das Gebäude nicht allen Festsetzungen der Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung. Deshalb sind folgende Befreiungen notwendig:

1.

Gemäß § 2.1 sind Hauptgebäude mit einer Dachneigung von 20-55° zu versehen. Pult- und Tonnendächer sind unzulässig. Gegenständlich ist ein Pultdach mit einer Dachneigung von 3° geplant. Es ist eine unzulässige Dachform geplant. Die Mindestdachneigung von 20° wird um 17° unterschritten.

2.

Gemäß § 2.2 sind die Dächer mit naturroten bis rotbraunen oder anthrazitfarbenen Dachziegeln oder Betondachsteinen einzudecken. Gegenständlich ist die Dacheindeckung mit Trapezprofil in der Farbe rotbraun RAL 8012 geplant. Die Dacheindeckung ist mit abweichendem Material vorgesehen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird inklusive der benötigten Befreiungen erteilt.

Bauantrag 2026/02 - Info Genehmigungsfreistellung: Neubau Wohnhaus und Garage, Fliederweg 23, Gemarkung Deisenhausen

Für das Bauvorhaben „Neubau Wohnhaus und Garage“ konnte eine Genehmigungsfreistellung erteilt werden, da alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden.

- Dem Gemeinderat zur Kenntnis. -

Bauantrag 2026/03 - Errichten eines Anbaues an das EG eines Bestandsgebäudes sowie Umbau des UG zu einer Einliegerwohnung, Am Hussenberg 3, Gemarkung Deisenhausen

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Geplant ist die Errichtung eines Anbaus an das Erdgeschoss eines Bestandsgebäudes sowie der Umbau des bestehenden Untergeschosses zu einer Einliegerwohnung.

Da der Anbau mit einem Flachdach geplant ist, werden die Festsetzungen der Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung sowohl bezüglich der Dachform als auch der Dacheindeckung nicht eingehalten und erfordern deshalb entsprechende Befreiungen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird inklusive der benötigten Befreiungen erteilt.

Bauantrag 2026/4 - Umbau und Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses mit einem eingeschossigen Anbau und Terrasse, Günztalstraße 12, Gemarkung Deisenhausen

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach §34 BauGB. Geplant ist der Umbau und die Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses mit einem eingeschossigen Anbau und Terrasse.

Der Anbau ist mit einem Pultdach geplant. Der Anbau ist aufgrund seiner Größe als untergeordnetes Bauteil zu sehen und entspricht somit den Festsetzungen der Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung. Eine Befreiung von den Festsetzungen ist deshalb nicht notwendig.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Bauvoranfrage: Am Wasserberg 14, Deisenhausen, Fl.nr. 43/5

An der Garage soll gartenseitig ein Anbau erfolgen.

 

Die Gemeinde stellt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Aussicht.

Beratung über Haushaltsplan 2026 und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2026

 

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung vorbehaltlich der Würdigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde mit allen Anlagen zu erlassen.

Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 3.001.400,00 € und der Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 4.148.250,00 €.

Die Realsteuerhebesätze bleiben unverändert.

Anpassung der Kindergarten- und Kinderkrippengebühren

Den Gemeinderäten wurden über das Ratsinformationssystem vergleichende Aufstellungen zu den Kindergarten- und Krippengebühren der umliegenden Gemeinden zur Verfügung gestellt. Aus diesen ist ersichtlich, dass die Beiträge der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach sowohl bei den kirchlichen als auch bei den gemeindlichen Einrichtungen im Vergleich eher am unteren Ende liegen. Im interkommunalen Vergleich besteht somit Anpassungsspielraum.

Gleichzeitig ist festzustellen, dass sich die Betriebskosten der Einrichtungen in den vergangenen Jahren deutlich erhöht haben. Die Kostensteigerungen resultieren im Wesentlichen aus tariflichen Anpassungen im Personalbereich. Insbesondere die regelmäßigen Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst sowie die gestiegenen Anforderungen an Personalqualifikation und -ausstattung führen zu einer spürbaren Mehrbelastung der kommunalen Haushalte. Trotz staatlicher Zuschüsse und der Elternbeiträge verbleibt für die Trägergemeinden ein erheblicher Defizitanteil, der aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren ist.

Eine Anpassung der Elternbeiträge kann das bestehende Defizit der einzelnen Einrichtungen bei weitem nicht vollständig ausgleichen. Dennoch erscheint es sachgerecht und vertretbar, die Eltern im angemessenen Rahmen an den gestiegenen Betriebskosten zu beteiligen. Dabei ist auf eine sozial ausgewogene und für die Familien tragbare Ausgestaltung zu achten.

Mit einer Anpassung wird einerseits dem interkommunalen Vergleich Rechnung getragen und andererseits den gestiegenen Betriebskosten zumindest teilweise begegnet, ohne die Eltern übermäßig zu belasten.

 

Die Kindergartengebühren werden zum 01.09.2026 um 10% erhöht, aufgerundet auf volle Euro.

Weiteres Verfahren mit der Trägerschaft für Kindergarten Deisenhausen

Die Trägerschaft für den Kindergarten Deisenhausen muss neu geregelt Deshalb stellte Bürgermeister Langbauer die Anfrage für die Trägerschaft an die Kirchenstiftung Deisenhausen.

Es erfolgte ein Gespräch zwischen 1. BGM Langbauer und Helmut Höld bzgl. Übernahme der Trägerschaft durch die Kirchenverwaltung Deisenhausen. Helmut Höld führte bereits ein Gespräch mit St. Simpert bzgl. Kosten und Aufwand.

ES muss eine neue Betriebsvereinbarung geschlossen werden, der Name bleibt wie bisher, nur der Partner wechselt. Ebenfalls muss eine neue Betriebserlaubnis beim Landratsamt beantragt werden und das Personal muss an den neuen Arbeitgeber übergeben werden.

Sitzung Kirchenstiftung: Einstimmiger Beschluss zur Übernahme der Trägerschaft zum 01.01.2027.

 

Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der Trägerschaft der Kindertagesstätte Maria Himmelfahrt Deisenhausen durch die Kath. Kirchenstiftung St. Stephan Deisenhausen zum 01.01.2027 zu. Bürgermeister Langbauer wird in diesem Zusammenhang ermächtigt, den Betreibervertrag mit dem neuen Träger zu Zeichen, welcher inhaltlich im Wesentlichen dem bisherigen Vertrag entspricht.