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Geldersheimer Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim
Ausgabe 10/2024
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr

Öffentliche Sitzung:

1. Haushalt 2024;

a) Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 (Beschluss)

Der Vorbericht mit den Eckdaten des Haushaltes und den wichtigsten Investitionen werden dem Gemeinderat vorgetragen. Anschließend wird die Haushaltssatzung verlesen.

Beschluss:

A:

10

F:

10

G:

0

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich der Anlagen. Die Haushaltssatzung liegt der Niederschrift als Anlage bei.

b) Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2025-2027 (Beschluss)

Dem Gemeinderat werden die geplanten Investitionen sowie die sich hieraus ergebene Rücklagen- und Schuldenentwicklung für den Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2027 erläutert.

Beschluss:

A:

10

F:

10

G:

0

Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027.

2. Bayerisches Städtebauförderungsprogramm;

Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m.

den §§4 und 4a BauGB (Beschluss)

Sachverständige:

Dipl.-Ing. (FH) Joachim Perleth, Architekt

Leonie Kuhn (m.sc.), Stadt- und Raumplanung

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zu den städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach § 141 BauGB wurden dreiundvierzig Träger öffentlicher Belange angehört. Geantwortet haben in der vorgegebenen Frist einunddreißig. Vom Grundsatz stehen alle diese Träger dem Vorhaben positiv gegenüber. Von Bedeutung ist vor allen Dingen, dass mit den Maßnahmen aus der Städtebauförderung die fast abgeschlossene Dorferneuerung sinnvoll weitergeführt werden kann. Die einzelnen Stellungnahmen werden dem Gemeinderat vorgestellt und ausführlich erläutert.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt nach umfassender Prüfung den als Anlage beiliegenden Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu.

Beschluss:

A:

11

F:

11

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

3. Bayerisches Städtebauförderungsprogramm;

Billigung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) mit vorbereitenden Untersuchungen (Beschluss)

Sachverständige:

Dipl.-Ing. (FH) Joachim Perleth, Architekt

Leonie Kuhn (m.sc.), Stadt- und Raumplanung

Das ISEK ist eine Voraussetzung dafür, um weitere Verbesserungen bei den Lebens-, Arbeits- und Wohnverhältnissen für alle Bürgerinnen und Bürger in Geldersheim zu schaffen. Weiteres Ziel ist es auch, an die Erfolge der umfassenden Dorferneuerung anzuknüpfen. In einem mehrstufigen Verfahren erfolgte eine enge Zusammenarbeit zwischen der örtlichen Politik, der Gemeindeverwaltung und der Bürgerschaft. Genannt werden sollen hierbei unter anderem der „Marktplatz der Ideen“ vom 15.Juli 2023 und die Gemeinderatsklausur vom 18. November 2023. Erfasst wurden sechsunddreißig Maßnahmen von unterschiedlichstem Umfang und finanziellem Einsatz. Durch den Gemeinderat muss eine Priorisierung der Maßnahmen erfolgen. Diese sind jährlich durch das Gremium und eine Erfolgskontrolle ist durchzuführen.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes mit vorbereitenden Untersuchungen mit den Zielen der Sanierung für den „Altort Geldersheim“ in der vorliegenden Fassung vom 06. Februar 2024.

Beschluss:

A:

11

F:

11

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen

4. Bayerisches Städtebauförderungsprogramm;

Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Geldersheim“

als Satzung gemäß § 142 Abs.3 BauGB (Beschluss)

Sachverständige:

Dipl.-Ing. (FH) Joachim Perleth, Architekt

Leonie Kuhn (m.sc.), Stadt- und Raumplanung

Die durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen sind Voraussetzung für die Festlegung eines Sanierungsgebietes, das in enger Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken seitens des Gemeinderates beschlossen wird.

Innerhalb des Sanierungsgebietes sind städtebauliche Mängel festzuhalten, die eine Sanierung notwendig erscheinen lassen. Die Durchführung der Beseitigungen der Mängel liegen hierbei im öffentlichen Interesse.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen die Satzung der Gemeinde Geldersheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Geldersheim“ gemäß § 142 Abs. BauGB.

Für die Durchführung der Sanierung wird eine Frist von maximal 15 Jahren ab Rechtskraft der Sanierungssatzung festgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss:

A:

11

F:

11

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

5. Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden (AZV);

Antrag auf Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einer Teilfläche der Flur-Nr. 1584/3, Gemarkung Geldersheim (Beschluss)

Der Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden (AZV) beabsichtigt eine Photovoltaikanlage zu errichten. Diese dient der Eigenstromversorgung und damit der Senkung der Energiekosten. Für die Umsetzung des Projektes ist ein Bauleitplanverfahren erforderlich. Der AZV fragt daher an, ob seitens der Gemeinde Geldersheim Gründe gegen eine Errichtung der Anlage vorgebracht werden.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, gegen eine mögliche Errichtung einer Photovoltaikanalage auf einer Teilfläche des Grundstückes mit der Flur-Nr. 1584/3, Gemarkung Geldersheim, keine Einwände vorzubringen.

Beschluss:

A:

11

F:

11

G:

0

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

6. Verschiedenes

Sitzung des Gemeinderates am 21. März 2024 mit dem Schwerpunktthema „Energiewende in Bayern, Ausbau der Windenergie“

„Städtebauförderung“, Abschlussveranstaltung am 09. April 2024 im Saal des „Fränkischen Hofes“

Baugebiet „Oberer Schweinfurter Weg III“, Beginn der Straßenbaumaßnahmen

Katholische öffentliche Bücherei Geldersheim, Jahresbericht 2023,

Dank an die Gemeinde Geldersheim für die Unterstützung

Landschaftspflegeverband Schweinfurt e. V., aktuelle Entwicklung und weitere Vorgehensweise

Gemeindliches Amtsblatt, wöchentliche Veröffentlichung noch sinnvoll und notwendig, alle zwei Wochen ausreichend

Ende der öffentlichen Sitzung: 21:11 Uhr