Haushaltssatzung der Gemeinde Geldersheim
Landkreis Schweinfurt für das Haushaltsjahr 2026
I.
Auf Grund des Art 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Geldersheim folgende Haushaltssatzung:
| Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt | |
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.975.800 € |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 6.792.000 € |
| ab. | |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Ein Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.075.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuer wird wie folgt festgesetzt:
1. Gewerbesteuer | 380 v. H. |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf | 800.000 € |
| festgesetzt. | |
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
II.
Die vom Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim in der Sitzung am 23.04.2026 erlassene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 hat das Landratsamt Schweinfurt mit Schreiben vom 07.05.2026, Az.: 30-941/2/1-132, rechtsaufsichtlich gewürdigt.
III.
Die Haushaltssatzung samt Anlagen kann während der Dauer ihrer Gültigkeit bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Geldersheim, Zimmer 5, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.
Nachrichtlich:
| Grundsteuerhebesätze gem. Hebesatzsatzung vom 31.03.2025 | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 330 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 330 v. H. |