Sitzung des Gemeinderates Geldersheim
vom 09.März 2023
Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr
1. Neubau eines gemeindlichen Bauhofes;
Energietechnische Konzepte, Zusammenarbeit mit der Technischen Hochschule Würzburg Schweinfurt (THWS)
Sachverständiger: Prof. Dr. Winfried Wilke, Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt, Fakultät Maschinenbau, Studiengangleiter Wasserstofftechnik
Die Gemeinde Geldersheim beabsichtigt einen neuen Bauhof zu errichten. Das Thema Energie wird ein Schwerpunkt in den zukünftigen Planungen sein. Um einen umfassenden Überblick zu gewinnen, wurde seitens der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt Professor Dr. Wilke eingeladen. Zusammen mit Professor Dr. Zink wurde neben der Energieerzeugung auch die Energieverteilung und Energiespeicherung angesprochen. Die Speicherung der gewonnenen Energie wird, so die einhellige Meinung, das Thema der Zukunft werden. Bereits jetzt müssen zu günstigen Zeiten mit Wind und Sonne Windräder abgestellt und Photovoltaikflächen in ihrer Leistungserbringung zurückgefahren werden. Angesprochen wurde auch die Prozesskette, die von der Produktion bis zur Nutzung der Wasserstofftechnik erfolgen muss. Die Frage, die sich hierbei stellt liegt auch im Bereich der Nutzung. Elektrische Energie, Wärmeerzeugung, mechanische Energie und eine stoffliche Nutzung, diese Nutzungsschwerpunkte müssen im Vorfeld einer möglichen Energiegewinnung mit Wasserstofftechnik beantwortet werden.
Nach einer Diskussion und verschiedensten Fragestellungen wurde seitens der Sachverständigen eine Einladung an den Gemeinderat in Geldersheim ausgesprochen, die Technische Fachhochschule in Schweinfurt mit dem Themen- und Forschungsschwerpunkt Wasserstoff zu besuchen. Erster Bürgermeister Hemmerich bedankte sich bei beiden Vertretern der Fachhochschule mit einem kleinen Präsent aus Geldersheim.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Kein Beschluss erforderlich.
| Beschluss: | A: | 11 | F: | 0 | G: | 0 |
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Kein Beschluss erforderlich.
2. Bauangelegenheiten;
Errichtung eines Vordaches an ein bestehendes Gebäude, Flur-Nr. 789/18, Gelthari-Ring 6, 97505 Geldersheim (Bauantrag)
Der Bauherr hatte bereits Anfang 2018 eine Nutzungsänderung des bestehenden Gebrauchtwagen- und Ersatzteilhandels mit Kfz-Aufbereitung im Zusammenhang für eine Erweiterung um Annahme und Behandlung von Altfahrzeugen mit dazugehörigen Lagerflächen beantragt. Im Zuge der Prüfung der Eingabepläne und Bestandsunterlagen durch das Landratsamt
Schweinfurt wurde festgestellt, dass der im Eingabeplan als überdachtes Außenlager dargestellte Gebäudeteil bislang weder genehmigt wurde noch Gegenstand eines Freistellungsverfahrens war. Der Bauherr beantragt, die Vorlage als Antrag auf Baugenehmigung weiter zu behandeln, falls die Gemeinde erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „An der B 19“. Nach Vorlage der eingereichten Unterlagen ist folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für das Bauvorhaben erforderlich:
• Unterschreitung der festgelegten Dachneigung bei gewerblichen Bauten (soll:18° - 30°, ist: 2°)
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen bisher nicht vor.
Nach Art. 66 Abs. 1 Satz 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) wurden die Eigentümer der benachbarten Grundstücke aufgefordert, das schriftliche Einverständnis bis zum 08. Februar 2023 zu erteilen. Nach Ablauffrist ohne Vorliegen der Unterschriften werden die Bauantragsunterlagen an das Landratsamt Schweinfurt weitergeleitet.
Beschlussvorschlag:
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen mit folgenden Befreiungen erteilt:
• Unterschreitung der festgelegten Dachneigung bei gewerblichen Bauten (soll:18° - 30°, ist: 2°)
| Beschluss: | A: | 11 | F: | 11 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
3. Bauangelegenheiten;
Errichtung einer Terrassenüberdachung am bestehenden Wohnhaus Flur-Nr.1894/6, Am Schreiberpfad 20, 97505 Geldersheim (Bauantrag)
Die Antragsteller beabsichtigen eine Terrassenüberdachung bestehend aus Aluminium und Glas auf der Südseite des Wohnhauses zu errichten. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens sind folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberer Schweinfurter Weg II“ 5. Änderung erforderlich:
| • | Überschreitung der Baugrenze im Süden um 3 m in der Tiefe u. 6 m in der Länge |
| • | Dachform und Dachneigung der Überdachung (soll: Satteldach 40°- 53°, ist: Pultdach 5°) |
| • | Dacheindeckung mit Glas (soll: Ziegel naturrot) |
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschlussvorschlag:
Dem Bauantrag wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
| • | Überschreitung der Baugrenze im Süden um 3 m in der Tiefe u. 6 m in der Länge |
| • | Dachform und Dachneigung der Überdachung (soll: Satteldach 40°- 53°, ist: Pultdach 5°) |
| • | Dacheindeckung mit Glas (soll: Ziegel naturrot) |
| Beschluss: | A: | 11 | F: | 11 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
4. Verschiedenes
| • | Feuerwehrehrenabend am 04.März 2023, Dank an die Freiwillige Feuerwehr Geldersheim für die geleistete Arbeit und für die Vorbereitung des Ehrenabends |
| • | Offizielle Einweihung des Neubaus des Kindergartens mit Mittagsbetreuung am 07.Mai 2023, geplanter Ablauf |
| • | Städtebauförderung, Einrichtung einer Lenkungsgruppe, je ein Vertreter jeder Fraktion des Gemeinderates nimmt mit dran teil, Sitzungstermin ist am 26.April 2023 |
| • | Beginn zweiter Bauabschnitt der Sanierung der Frankenstraße |
| • | Mögliche Weiternutzung des abgefrästen Materials im Zuge der Baumaßnahme Frankenstraße |
| • | Verlauf der Erschließungsstraße zum Baugebiet „Oberer Schweinfurter Weg III“ |
| • | „Tempo-30“-Schild von Schnackenwerth kommend am Ortseingang verdreckt und vergilbt |
| • | Bündnis „Lebenswerte Städte und Gemeinden“, mehr Flexibilität bei der Einführung von ortsverträglichen Geschwindigkeitsbegrenzungen, Teilnahme der Gemeinde Geldersheim möglich |
| • | Forstbetriebsplan 2023, Sachbehandlung im Gemeinderat |
| • | Aktuelle Entwicklung im „Jugendtreff“, Belegung mit unterschiedlichen Altersgruppen, weiteres zeitliches Vorgehen |
Ende der öffentlichen Sitzung: 20:51Uhr