Auf Grund des Art 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Geldersheim folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.743.700 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.617.300 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Ein Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.478.800 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuer werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v. H. |
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| b) für die Grundstücke (B) 330 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer 380 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000 €
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Die vom Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim in der Sitzung am 22.02.2024 erlassene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 hat das Landratsamt Schweinfurt mit Schreiben vom 19.03.2024, Az.: 30-941/2, rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die Haushaltssatzung samt Anlagen kann während der Dauer ihrer Gültigkeit bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Geldersheim, Zimmer 5, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.