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Geldersheimer Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim
Ausgabe 13/2026
Amtliche Nachrichten
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Bekanntmachung Aufstellung Bebauungsplan „Alten- und Pflegeheim St. Martin“

des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die Aufstellung des Bebauungsplans „Alten- und Pflegeheim St. Martin“

Der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim hat in seiner Sitzung vom 11. Juni 2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Alten- und Pflegeheim St. Martin“ beschlossen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Im Bereich der Kreisstraße SW 31, Würzburger Straße, ist der Neubau des „Alten- und Pflegeheims St. Martin“ vorgesehen. Am bisherigen Standort sind aus Brandschutzgründen keine Umbaumaßnahmen und Erweiterungen möglich.

Das Gebiet soll gem. Baunutzungsverordnung als Urbanes Gebiet gem. § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden. Der Flächennutzungsplan muss aufgrund der vorgesehenen Mischnutzung § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO nicht geändert werden. Der Bebauungsplan kann somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden (§ 8 Abs. 2 S. 1 BauGB). Die Erschließung erfolgt über die Kreisstraße SW 31. Das Tiefbauamt des Landkreises Schweinfurt wurde bereits während der Grundlagenermittlung am Verfahren beteiligt und gab sein grundsätzliches Einverständnis.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die Flurstücke Nrn. 1061/1, 1061/2 und 1061/3, jeweils der Gemarkung Geldersheim.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

im Norden durch den neugeplanten Bauhof (FlurNr. 10523/2) sowie den Bereich der Conn Barracks (FlurNr. 1053)

im Osten durch einen landwirtschaftlichen unbefestigten Weg (FlurNr. 1073/1) sowie den Bereich der Conn Barracks (FlurNr. 1109, 1108, 1107, 1106, 1105, 1104, 1103

im Süden durch die landwirtschaftliche Ackerfläche FlurNr. 1061/2

im Westen durch einen Graben mit der FlurNr. 1061/10 sowie der Kreisstraße SW 31 FlurNr. 1000.

 

 

Für die Grundstücke mit der Flur-Nr. 1061/1, 1061/2 und 1061/3 erfolgt eine Festsetzung als „Urbanes Gebiet“ (MU) gem. § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Verfahrensart:

Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am alten Flugplatz“ liegt in der Zeit vom 29.06. bis 31.07.2026 im Rathaus, Zimmer 6, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus bzw. kann auf der Internetseite der Gemeinde Geldersheim unter –Wirtschaft & Bauen- (Bauleitplanung) eingesehen werden.

Geldersheim, den 17. Juni 2026
gez.
Hemmerich
Erster Bürgermeister