Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung:
1. Gemeindlicher Behindertenbeauftragte im Landkreis Schweinfurt;
Bestellung eines Behindertenbeauftragten für die Gemeinde Geldersheim (Beschluss)
Die Gemeinde Geldersheim wird nach dem plötzlichen Tod von Herrn Winfried Huppmann Ende letzten Jahres einen neuen Behindertenbeauftragten ernennen. Herr Erster Bürgermeister Hemmerich kam bereits in vorangegangenen Gesprächen mit dem Gemeinderat überein, Herrn Michael Bassing hierfür vorzuschlagen. Herr Bassing stellt sich dem Gemeinderat kurz vor. Bei seinem Arbeitgeber ist er seit über dreißig Jahren als Schwerbehindertenbeauftragter tätig.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Michael Bassing zum Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Gemeinde Geldersheim zu ernennen.
| Beschluss: | A: | 14 | F: | 14 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
2. Bauangelegenheiten;
Umbau eines Nebengebäudes und Anbau eines Wohnhauses zu Büroräumen, Flur-Nr. 44, 97505 Geldersheim (Bauantrag)
Für die Schaffung neuer Büroflächen beabsichtigen die Bauherren den Teilumbau der Scheune mit einem neuen Verbindungsgebäude am Wohnhaus. Das Bauvorhaben befindet sich gem. § 34 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein, wahrt die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und beeinträchtigt das Ortsbild nicht. Das Einvernehmen der Abstandsflächenübernahme wurde durch den betreffenden Nachbarn schriftlich erteilt. Die schriftliche Zustimmung der beteiligten Nachbarn ist nicht vollständig. Nach Art. 66 Abs. 1 Satz 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) wurden die Eigentümer der benachbarten Grundstücke aufgefordert, das schriftliche Einverständnis bis zum 21.März 2023 zu erklären. Nach Ablauf der Frist ohne Vorliegen der Unterschriften werden die Bauantragsunterlagen an das Landratsamt Schweinfurt weitergeleitet.
Beschlussvorschlag:
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
| Beschluss: | A: | 14 | F: | 14 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
3. Bauangelegenheiten;
Nutzungsänderung eines bestehenden Wintergartens zum Wohnraum, Flur-Nr. 1783, 97505 Geldersheim (Bauantrag)
Aufgrund der Änderung der baulichen Nutzung eines Wintergartens zum Wohnraum wird beantragt, die Vorlage als Antrag auf Baugenehmigung weiter zu behandeln, falls die Gemeinde erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Dorfsheeg“. Es sind nach Vorlage der eingereichten Unterlagen keine Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans für das Bauvorhaben erforderlich. Die obligatorischen Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschlussvorschlag:
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
| Beschluss: | A: | 14 | F: | 14 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
4. Kommunales Ortsrecht;
Neuerlass einer Friedhofs- und Bestattungssatzung (Beschluss)
Im Rahmen der Neukalkulation der Gebühren für den gemeindlichen Friedhof ist auch die Friedhofs- und Bestattungssatzung neu zu erlassen.
Erster Bürgermeister Hemmerich erläutert hierbei die wichtigsten Ergänzungen und Neuformulierungen. Die Satzung wird im Amtsblatt bekanntgegeben und soll zum 15. April 2023 in Kraft treten.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Neuerlass der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Geldersheim zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Die Satzung tritt zum 15.April 2023 in Kraft. Die Friedhofs- und Bestattungssatzung wird Bestandteil dieses Protokolls.
| Beschluss: | A: | 14 | F: | 14 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
5. Kommunales Ortsrecht;
Neuerlass einer Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung (Beschluss)
Der Gemeinderat hat eine umfassende Neukalkulation der Gebühren für den gemeindlichen Friedhof in Auftrag gegeben. Der Friedhof als kostenrechnende Einrichtung ist laut Gesetz kostendeckend haushaltsrechtlich darzustellen. Das Büro Dr.Schulte/Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim wurde beauftragt, alle im Zusammenhang mit dem Bestattungswesen stehenden Kosten zu erfassen und als Kalkulationsgrundlage für die entsprechenden Beschlüsse heranzuziehen. Die Gebührensatzung wird im Amtsblatt bekanntgegeben und soll zum 15. April 2023 in Kraft treten.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Neuerlass der Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortüblich bekannt zu machen. Die Satzung tritt zum 15.April 2023 in Kraft. Die Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung wird Bestandteil dieses Protokolls.
| Beschluss: | A: | 14 | F: | 11 | G: | 3 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
6. Verschiedenes
| • | Hinweisschild „Achtung Alten- und Pflegeheim“ in der Würzburger Straße mit der Aufforderung um besondere Rücksichtnahme und Vorsicht |
| • | Sportplatz auf dem Schulgelände, wer kann wann den Platz nutzen, Zugangsregelung (Sachstand) |
| • | Abfräsmaterial im Rahmen der Sanierung der Frankenstraße, weitere Verwendungsmöglichkeit (Sachstand) |
Ende der öffentlichen Sitzung: 20:17Uhr