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Geldersheimer Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim
Ausgabe 15/2026
Amtliche Nachrichten
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Hinweis zur Straßenreinigungspflicht sowie zur Pflicht des Rückschnitts von Bäumen, Hecken und Sträuchern (Verkehrssicherungspflicht)

An alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, Mieterinnen und Mieter

Straßenreinigung

Im Rahmen der bestehenden Straßenreinigungspflicht sind die Anlieger verpflichtet, die an ihre Grundstücke angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen ordnungsgemäß zu reinigen. Hierzu gehört insbesondere, die Flussrinnen (Straßenrinnen) frei von Laub, Unkraut, Schmutz, Sand und sonstigen Ablagerungen zu halten, damit das Oberflächenwasser ungehindert abfließen kann. Verstopfte Flussrinnen können zu Wasseransammlungen und Schäden an der öffentlichen Infrastruktur führen.

Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass Bäume, Hecken, Sträucher und sonstige Bepflanzungen, die von privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen oder die Nutzung von Gehwegen, Straßen und sonstigen Verkehrsflächen beeinträchtigen, rechtzeitig zurückzuschneiden sind.

Der öffentliche Verkehrsraum muss jederzeit uneingeschränkt nutzbar sein. Insbesondere dürfen

  • Gehwege und Fahrbahnen nicht eingeengt werden,
  • Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Straßenbeleuchtung nicht verdeckt oder beeinträchtigt werden,
  • Sichtfelder an Einmündungen und Kreuzungen nicht eingeschränkt werden.

Grundstückseigentümer*innen sowie Mieter*innen werden daher gebeten, ihre Bepflanzungen regelmäßig zu kontrollieren und erforderliche Rückschnittmaßnahmen zeitnah durchzuführen sowie ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen.

Die Gemeinde bedankt sich für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zu einem sauberen, sicheren und ordentlichen Ortsbild.

Die Gemeindeverwaltung