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Geldersheimer Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim
Ausgabe 16/2025
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr

Öffentliche Sitzung:

1. Haushalt 2024;

Vorlage der Jahresrechnung 2024 gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (Beschluss)

Dem Gemeinderat wird die Jahresrechnung 2024 gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) vorgelegt. Im Haushaltsjahr 2024 sind noch vom Gemeinderat zu genehmigende über- und außerplanmäßige Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt von 101.461,86 Euro angefallen. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Trotz dieser Mehrausgaben konnte dem Vermögenshaushalt eine Summe von 621.141,82 € zugeführt werden. Die Zahlen verdeutlichen, dass die Haushaltsmittel in anderen Bereichen nicht ausgeschöpft wurden und die Haushaltsüberschreitungen somit gedeckt werden konnten. Die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist nun gem. Art. 103 GO durchzuführen. Über das Ergebnis der Prüfung erstellt der Ausschuss einen Bericht, anschließend erfolgt die Feststellung der Jahresrechnung durch den Gemeinderat.

Beschlussvorschlag:

1.

Die Ergebnisse zur Jahresrechnung 2024 werden zur Kenntnis genommen.

2.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in Höhe von 101.461,86 Euro werden genehmigt.

3.

Die Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Geldersheim wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung gem. Art. 103 GO verwiesen.

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

2. Städtebauförderung Geldersheim;

Sanierung der Langen Gasse im Rahmen der Städtebauförderung (Grundsatzbeschluss)

Die Lange Gasse stellt einen historisch und städtebaulich interessanten Straßenzug im Ortskern von Geldersheim dar. Der bauliche Zustand der Straße sowie der angrenzenden Infrastruktur weist erhebliche Mängel auf. Ziel ist es, im Rahmen der Städtebauförderung eine umfassende Sanierung durchzuführen, die sowohl die Verkehrs- als auch die Aufenthaltsqualität verbessert und den ortsbildprägenden Charakter erhält bzw. stärkt. Die Gemeinde Geldersheim ist in das Städtebauförderprogramm aufgenommen worden. Die Sanierung der Langen Gasse ist ein zentraler Bestandteil der städtebaulichen Entwicklung im Fördergebiet. Die Sanierung der Langen Gasse leistet einen wesentlichen Beitrag zur Aufwertung des historischen Ortskerns, zur Erhöhung der Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger sowie zur Sicherung und Stärkung der örtlichen Infrastruktur. Eine erste

Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 600.000 €. Diese städtebauliche Erneuerung mit Unterstützung durch Fördermittel stellt eine wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung dar.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Geldersheim fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

1.

Die Gemeinde Geldersheim beabsichtigt, die Lange Gasse im Rahmen des Städtebauförderprogramms umfassend zu sanieren.

2.

Ziel der Maßnahme ist die gestalterische und funktionale Aufwertung des öffentlichen Raumes unter Berücksichtigung der ortstypischen Baukultur und der Belange aller Verkehrsteilnehmer.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen vorbereitenden Untersuchungen und Planungen einzuleiten sowie Fördermittel im Rahmen der Städtebauförderung zu beantragen bzw. zu sichern.

4.

Der Gemeinderat wird zu gegebener Zeit über die konkreten Planungen und Kostenaufstellungen gesondert beschließen.

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

3. Bauangelegenheiten;

Errichtung eines netzgekoppelten Speichers (Batteriespeicher), Flur-Nr. 4812, Gemarkung Geldersheim, Bauantrag (Beschluss)

Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines netzdienlichen Batteriespeichersystems mit einer Gesamtkapazität von 12 MW, bestehend aus sechs Batteriepacks a 2,00 MW und drei Trafostationen a 4 MW, zur Zwischenspeicherung elektrischer Energie. Die Anlage dient der Stabilisierung des Stromnetzes und wird ohne dauerhafte Aufenthalte von Personen betrieben. Die Netzanbindung erfolgt über die 20-kV-Sammelschiene des nächstgelegenen 110/20-kV-Umspannwerks. Die Speicheranlage wird direkt an den vorhandenen 20-kV-Verknüpfungspunkt angeschlossen und umfasst eine Fläche von 2.600qm. Die notwendigen technischen Maßnahmen und Netzprüfungen wurden durchgeführt und bestätigen die Eignung des Anschlusses an diesem Punkt. Alle Arbeiten erfolgen gemäß den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers. Der Flächenbedarf beläuft sich auf 2.600qm.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt dem Neubau eines netzdienlichen Batteriespeichersystems mit einer Gesamtkapazität von 12 MW, bestehend aus sechs Batteriepacks a 2,00 MW und drei Trafostationen a 4 MW, zur Zwischenspeicherung elektrischer Energie im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach Art. 59 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zu.

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

4. Bauangelegenheiten;

Antrag auf eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Dorfsheeg“, Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes mit Sichtschutzlamellen auf der östlichen Seite des Grundstückes Flur-Nr. 1778/1, Frankenstraße 28 ½, 97505 Geldersheim (Beschluss)

Der Bauherr des Grundstückes Flur-Nr.1778/1, Gemarkung Geldersheim, Frankenstraße 28 1/2 beantragt eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Dorfsheeg“, Punkt 8. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans darf die Höhe der Einfriedung (Sockel und Zaun) zu öffentlichen Flächen hin 1,10 Meter nicht überschreiten. Die Gestaltung des Zauns ist so zu wählen, dass die Hinterpflanzung voll zur Geltung gelangt. Geplant ist die Errichtung eines Doppelstabmattenzauns auf der östlichen Seite des Grundstücks entlang der Untertorstraße. Der Zaun wird eine Gesamtlänge von ca. 26 Metern haben. Die Lamellen werden in einem Blumenmuster eingefügt. Die maximale Gesamthöhe beträgt 1,80 Meter. Der Zaun dient sowohl als Sichtschutz als auch zur Sicherung des Grundstückes. Folgende Befreiung ist von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Dorfsheeg“ erforderlich:

- Die festgesetzte maximale Einfriedungshöhe ist 1,10 Meter. Die geplante maximale Einfriedungshöhe für den Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutzlamellen beträgt 1,80 Meter.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschlussvorschlag:

1. Es besteht Einverständnis mit der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Dorfsheeg“ für die Errichtung eines Doppelstabmattenzauns mit einer maximalen Einfriedungshöhe von 1,40 Metern.

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

2. Es besteht Einverständnis mit der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Dorfsheeg“ für die Errichtung eines Doppelstabmattenzauns, dass die Sichtschutzlamellen aus Kunststoff errichtet werden können.

Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.

5. Suedlink;

Aktuelle Entwicklung, Verfahrensstand (Sachstand)

Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 27.Juni 2025 startet Suedlink in der Gemeinde Geldersheim in die Bauphase. Diese wird von umfangreichen archäologischen sowie artenschutzrechtlichen Maßnahmen begleitet.

Vor allem der Artenschutz ist ursächlich für das Aufstellen von Reptilien-, Feldhamster- und Sichtschutzzäunen entlang der Suedlink-Baustelle. Bereits im Juli 2025 sollen diese vor Ort errichtet werden. Damit einhergehend erfolgt ein großflächiger Abtrag des Oberbodens. Seitens der Archäologie werden diese Flächen dann bearbeitet und untersucht. Eine Bestandsaufnahme der Flächen findet im Vorfeld statt. Es wird deshalb ausdrücklich gebeten, aufgrund des Schutzes von möglichen Bodendenkmälern von einer Begehung der Felder abzusehen. Zu Beginn der Maßnahme wird es eine Erstbeweissicherung geben. Bei einem Gewerkewechsel ist eine Zwischenbeweissicherung vorgesehen. Bei Beendigung der Maßnahme kommt es dann zu einer letzten, der Schlussbeweissicherung. Insgesamt ist von einer mehrjährigen Bauzeit auszugehen.

Beschlussvorschlag:

Kein Beschluss erforderlich. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Kein Beschluss erforderlich. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

6. Verschiedenes

Gemeindlicher Friedhof, neue Pumpe für die Wasserversorgung zum Gießen wurde eingebaut

Waldbegehung durch den Gemeinderat in Geldersheim am 10.Juli 2025 um 18:00Uhr

Auszeichnung der Dr. Valentin-Engelhardt-Grundschule durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Rahmen des Schülerlandeswettbewerbes „Erinnerungszeichen“, Motto „Mittelalter ist überall“, Einladung nach München am 11.Juli 2025 in Bayerischen Landtag zur Preisverleihung

Festzug der Schützen am 06.Juli 2025, Einladung an die Gemeinderatsmitglieder

Zufahrt „Geldersheimer Tor“ zur ehemaligen Conn Barracks, mögliche Änderung des Kreuzungsbereiches (Sachstand)

Sanierung des Radweges nach Schweinfurt (Sachstand)

Kauf einer Oberflächenfräse gemeinsam mit der TG Geldersheim (Sachstand)

Programmgestaltung und Programmhefte für den Ferienspaß 2025 (Sachstand)

Ende der öffentlichen Sitzung: 20:16 Uhr