An alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer,
Mieterinnen und Mieter:
Straßenreinigung
Im Rahmen der bestehenden Straßenreinigungspflicht sind die Anlieger verpflichtet, die an ihre Grundstücke angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen ordnungsgemäß zu reinigen. Hierzu gehört insbesondere, die Flussrinnen (Straßenrinnen) frei von Laub, Unkraut, Schmutz, Sand und sonstigen Ablagerungen zu halten, damit das Oberflächenwasser ungehindert abfließen kann. Verstopfte Flussrinnen können zu Wasseransammlungen und Schäden an der öffentlichen Infrastruktur führen.
Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass Bäume, Hecken, Sträucher und sonstige Bepflanzungen, die von privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen oder die Nutzung von Gehwegen, Straßen und sonstigen Verkehrsflächen beeinträchtigen, rechtzeitig zurückzuschneiden sind.
Der öffentliche Verkehrsraum muss jederzeit uneingeschränkt nutzbar sein. Insbesondere dürfen
Grundstückseigentümer*innen sowie Mieter*innen werden daher gebeten, ihre Bepflanzungen regelmäßig zu kontrollieren und erforderliche Rückschnittmaßnahmen zeitnah durchzuführen sowie ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen.
Die Gemeinde bedankt sich für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zu einem sauberen, sicheren und ordentlichen Ortsbild.