Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung:
1. Windkümmerer 2.0;
Ausbau der Windenergie in Bayern, aktuelle Entwicklung, WK 55 auf dem Gemeindegebiet Geldersheim, weiteres Vorgehen (Sachstand)
Sachverständiger: Dr. Dirk Vetter, endura kommunal GmbH, Windkümmerer Unterfranken
Zusammen mit der Gemeinde Euerbach liegt im nordwestlichen Gemarkungsgebiet die Fläche des WK 55. Auf dieser im Regionalplan bereits vorgesehenen Fläche ist es möglich, mehrere Windkraftanlagen zu errichten. Die „Windkümmerer Unterfranken“, eine Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, haben im Auftrag der Landesenergieagentur (LENK) die Entwicklung dieser Flächen im Einvernehmen mit den Kommunen vor Ort zu lenken und zu steuern. Seitens der endura kommunal GmbH, Herrn Dr. Vetter wird ausführlich auf die aktuelle rechtliche Situation, auf die finanziellen Möglichkeiten aber auch auf die Veränderungen im Landschaftsbild eingegangen. Ziel des jetzt beginnenden Prozessablaufes muss es sein, neben der gewonnenen Energie, dass die zu erzielenden Pachterlöse vielen und damit auch der Gemeinde Geldersheim zu Gute kommt. Bis zum Bau der ersten Windkraftanlage muss von einem mehrjährigen Zeitraum ausgegangen werden. Die Kommune wird als „Flächenmanager“ auftreten. Sie hat die Steuerungshoheit bei der Auswahl eines Projektierers, sorgt für eine gerechte Verteilung der später anfallenden Pachten und ist verantwortlich für die gerechte Verteilung der Einnahmen dann vor Ort. Erster Bürgermeister Hemmerich weist darauf hin, dass bereits Ende April ein gemeinsamer Informationsabend mit der Gemeinde Euerbach und allen Grundstückseigentümern aus Geldersheim und Euerbach vorgesehen ist.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Kein Beschluss erforderlich.
| Beschluss: | A: | 10 | F: | 0 | G: | 0 |
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Kein Beschluss erforderliche.
2. Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes(FStrG) i. V. m. Art. 72 Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);
Sechsstreifiger Ausbau der Bundesautobahn A7 (Fulda-Würzburg) im Abschnitt nördlich Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck – nördlich Tank- und Rastanlage Riedener Wald -Bau-Km 638+000 bis Bau-Km 646+000- (Beschluss)
Im Rahmen des sechsspurigen Ausbaues der A7 im Abschnitt nördlich des Autobahnkreuzes Schweinfurt/ Werneck wird auch die Gemeinde Geldersheim im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens angehört. Grund hierfür ist eine Fläche, auf der Feldhamster vermutet werden. Diese Fläche erstreckt sich auch auf das Gemeindegebiet von Geldersheim im westlichen Teil der Gemarkung.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, keine Einwendungen gegen die Planungen geltend zu machen. Auf die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben wird ausdrücklich hingewiesen.
| Beschluss: | A: | 10 | F: | 10 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
3. Planfeststellung: Anhörungsverfahren gemäß § 22 Netzausbaubeschleunigungsgesetz, Übertragungsnetz (NABEG);
Höchstspannungsleitung Brunsbüttel-Großgartach (Vorhaben 3), Abschnitt D2 (Südlich Bundeslandgrenze Thüringen/Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt/Bad Kissingen) und Höchstspannungsleitung Wilster –Bergrheinfeld/West (Vorhaben 4), Abschnitt D2 (Südlich Bundeslandgrenze Thüringen/Bayern – Konverterstation Bergrheinfeld/West) (Beschluss)
Die Gemeinde Geldersheim wird im Anhörungsverfahren des Planfeststellungsverfahrens als Träger öffentlicher Belange nochmals angehört. Bereits im Vorfeld wurden seitens der Gemeinde Geldersheim im Rahmen der Bundesfachplanungen mehrere und umfangreiche Stellungnahmen abgegeben.
Diskussion im Gemeinderat waren insbesondere die jetzt angedachten Baustraßen, die den Innerortsbereich berühren.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, Einwendungen gegen die Baustraßen „Euerbacher Weg“, „Grenzhof“ und „Gumpertstraße“ im Ortsbereich geltend zu machen. Der Baustraßenverkehr soll außerorts stattfinden. Die Argumente und Vorbringungen im bereits geleisteten Verfahren mit den Fachbehörden sollen weiterhin Beachtung finden.
| Beschluss: | A: | 10 | F: | 10 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
4. Bauleitplanung;
Vorhabenbezogener Bebauungsplan für den Bereich Flurstücknummer 1116, Gemarkung Ettleben, Markt Werneck, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beschluss)
Ziel und Zweck des Vorhabens ist es, eine Aufwertung des Wohnumfeldes, welche im Außenbereich bisher nicht zulässig ist, planungsrechtlich zu sichern. Die bisherigen Flächen werden überplant. Vorgesehen ist auch die Erweiterung des Aufenthaltsbereiches am Wintergarten. Des Weiteren entsteht im Westen eine Treppenanlage und für den Pool ist eine transparente Überdachung vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Geldersheim macht keine Einwände und Stellungnahmen gegen die Planungen des Marktes Werneck im Sinne einer eigenen städtebaulichen Entwicklung geltend.
| Beschluss: | A: | 10 | F: | 10 | G: | 0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
5. Verschiedenes
| • | Bürgerliches Engagement in Geldersheim, Dank an alle für die ehrenamtliche Bereitschaft, sich im gesellschaftlichen Leben einzubringen |
| • | Jugendtreff in Geldersheim, Veranstalter des Maifestes in diesem Jahr |
| • | „public-viewing“ zur Fußball-Europameisterschaft durch den „Jugendtreff“, rechtliche Voraussetzungen und Regelungen |
| • | Erddeponie der Gemeinde Geldersheim, mehrere Bodenablagerungen |
| • | Geplanter Termin für die nächste Bauausschusssitzung |
| • | Containerplatz, massive Absenkungen im Bodenbelag |
| • | Spielgeräte am Hartplatz auf dem Schulgelände, verrostet und bereits abgebaut, Veröffentlichung im Amtsblatt |
Ende der öffentlichen Sitzung: 21:02 Uhr