Auf Grund des Art 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Geldersheim folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.503.700 € |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.466.900 € |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuer werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 330 v. H. |
| b) für die Grundstücke (B) | 330 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer | 380 v. H. |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf | 800.000 € |
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.
Die vom Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim in der Sitzung am 20.04.2023 erlassene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 hat das Landratsamt Schweinfurt mit Schreiben vom 25.04.2023, Az.: 30-941/2/1-132, rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung samt Anlagen kann während der Dauer ihrer Gültigkeit bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Geldersheim, Zimmer 5, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.