Planfeststellungsverfahren gemäß § 35ff des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) i.V.m. § 72ff Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die wesentliche Änderung der Deponie Rothmühle, Fl. Nr. 2016/1 der Gemarkung Bergrheinfeld, Gemeinde Bergrheinfeld; Errichtung und Betrieb einer Erweiterung der bestehenden Deponiefläche im Nordosten um Deponieabschnitte der Deponieklasse I und II;
Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Sickerwasser in die Wern
Erörterung im Rahmen des Anhörungsverfahrens
1. |
Die zu dem oben genannten Vorhaben erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden von der Regierung von Unterfranken in einem Erörterungstermin behandelt (§ 38 Abs. 1 Satz 1 KrWG, § 73 Abs. 6 VwVfG). |
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Der Erörterungstermin findet statt am |
Donnerstag, den 15. Juni 2023 um 10:30 Uhr | |
im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt. | |
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Falls erforderlich, wird der Erörterungstermin am Freitag, den 16. Juni 2023 fortgesetzt; dies wird am Ende des Verhandlungstermins bekannt gegeben. |
2. |
Den Beteiligten ist die Teilnahme am Erörterungstermin freigestellt. Beteiligte sind insbesondere der Vorhabenträger, die in ihrem Aufgabenbereich betroffenen Behörden, Personen, die Einwendungen erhoben haben und die übrigen von dem Vorhaben Betroffenen sowie die nach dem Naturschutzrecht anerkannten Vereine. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Regierung von Unterfranken zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. |
3. |
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten können nicht erstattet werden. |
4. |
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 73 Abs. 6 Satz 6 i.V.m. § 68 Abs. 1 VwVfG). Alle Teilnehmenden müssen sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) ausweisen können. |
5. |
Es wird darauf hingewiesen, dass die Regierung von Unterfranken zum Zweck der Durchführung des Erörterungstermins und der rechtmäßigen Abwicklung des weiteren Planfeststellungsverfahrens personenbezogene Daten erhebt, speichert und verarbeitet. Nähere Informationen finden Sie unter: |
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https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/meta/datenschutz/index.html |