Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung:
1. Baugebiet „Oberer Schweinfurter Weg III“;
Straßenbeleuchtungsanlagen, Einsatz von Solarleuchten (Beschluss)
Sachverständiger: Hans Lichtl, HL Lichttechnik, Ruhpolding
Die Themenkomplexe Lichtverschmutzung und sinnvoller Energieeinsatz bei der Straßenbeleuchtung sind für die Erschließung des Baugebietes „Oberer Schweinfurter Weg III“ von zentraler Bedeutung. Erster Bürgermeister Hemmerich begrüßt deshalb Herrn Hans Lichtl als Sachverständigen zum Thema Solarleuchten. In einem ausführlichen Vortrag werden dem Gemeinderat die Vorteile einer Ausleuchtung mit Solarleuchten erläutert. Neben dem Einsatz von Bewegungsmeldern, die die Lampen dann verstärkt leuchten lassen, wenn dies erforderlich ist, kann auch die Standortwahl der Solarleuchten bedingt durch die nicht benötigte Kabelverlegung flexibler geplant und dann auch getroffen werden. Aus kostentechnischer Sicht kann festgestellt werden, dass bei der Erstinvestition nur von geringen Mehrkosten bei jeder einzelnen Solarleuchte im Vergleich zur herkömmlichen Straßenlampe ausgegangen werden kann. Der Gemeinderat stellt im Haushalt 2023 auch Gelder zur Verfügung, den Weg zwischen der Münnerstadter Straße und dem Gelthari-Ring mit Solarleuchten auszustatten.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, für das Baugebiet „Oberer Schweinfurter Weg III“ als Straßenbeleuchtung Solarleuchten einzusetzen..
Beschluss: |
A: |
13 |
F: |
13 |
G: |
0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
2. Bauangelegenheiten;
Mögliche Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Flur-Nr. 1777-5, Dorfsheeg 11, 97505 Geldersheim (Bauvoranfrage)
Die Bauherren beabsichtigen einen Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück 1777/5, Dorfsheeg 11, Gemarkung Geldersheim. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Dorfsheeg“. Folgende Befreiungen von den Festlegungen des Bebauungsplans sind für das Bauvorhaben erforderlich:
Alle Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Zustimmung zur Bauvoranfrage mit folgenden Befreiungen:
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
Beschluss: |
A: |
13 |
F: |
9 |
G: |
4 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
3. Bauangelegenheiten;
Erweiterung einer Lagerüberdachung, Flur-Nr. 356, 357, 373-379, 380, 381, 405, 407, Euerbacher Weg 1, 97505 Geldersheim (Bauantrag)
Der Bauherr beabsichtigt die Erweiterung einer Lagerüberdachung in Richtung Norden. Die neue errichtete Überdachung dient ausschließlich der Lagerung und Trocknung von Bauholz und Paletten. Arbeiten werden in diesem Bereich nicht ausgeführt. Die Beschickung bzw. Nutzung der Regale erfolgt mit einem Elektro-Stapler innerhalb der Betriebszeiten von Montag bis Freitag von 7.00 bis 20.00 Uhr und Samstag von 7.00 bis 14.00Uhr. Das Bauvorhaben befindet sich gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein, wahrt die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und beeinträchtigt das Ortsbild nicht.
Die schriftliche Zustimmung der beteiligten Nachbarn ist vollständig.
Beschlussvorschlag:
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss: |
A: |
13 |
F: |
13 |
G: |
0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
4. Bauleitplanung;
Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“ der Gemeinde Euerbach, Gemeindeteil Sömmersdorf und Berichtigung des Flächennutzungsplanes;
Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange
nach §4 Abs.1 Baugesetzbuch (Beschluss)
Die Gemeinde Euerbach plant ein Baugebiet „Am Weihergraben““ mit 11 neuen Baugrundstücken in Größen von 635qm bis 850qm. Die Gesamtfläche beträgt 1,477ha. Gleichzeitig kommt es zu einer Abrundung und Berichtigung des Flächennutzungsplanes. Des Weiteren ist eine Erweiterung des Parkplatzes geplant, um die Wohngebiete vom Besucherverkehr während der Passionsspiele zu entlasten. Rund 600 Stellplätze für Pkw und 28 Stellplätze für Busse sind vorgesehen. Gemeinderat Hammer hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Geldersheim macht keine Einwände und Stellungnahmen gegen die Planungen der Gemeinde Euerbach im Sinne einer eigenen städtebaulichen Entwicklung geltend.
Beschluss: |
A: |
12 |
F: |
12 |
G: |
0 |
Der Beschlussvorschlag ist hiermit angenommen.
5. Haushalt 2023;
Haushalts- und Investitionsplan sowie Finanzplanungszeitraum 2024-2026 (Beratung)
Erster Bürgermeister Hemmerich erläutert vom Grundsatz her den Haushalt 2023 und die Entwicklung der gemeindlichen Einnahmen und Ausgaben, die sich im Finanzplan 2024 bis 2026 wieder spiegeln. Insbesondere im Bereich der Investitionen ist eine Bündelung und Priorisierung der Ausgaben dringend von Bedeutung. Kämmerer Pascal Schäfer erläutert anschließend die wichtigsten Positionen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes. Deutlich macht er dabei die Belastungen durch die gestiegenen Energiekosten und die noch zu erwartenden Erhöhungen der Personalkosten. Beide Positionen belasten den Verwaltungshaushalt in vollem Umfang. Schwerpunkt der Investitionen wird die Beschaffung eines neuen Fahrzeuges für die Feuerwehr sowie der Neubau eines Bauhofes sein. Noch nicht näher zu beziffern sind anteiligen Kosten für den Neubau der Mittelschule in Bergrheinfeld. Insgesamt stehen in den nächsten Jahren somit Investitionen von rund 7 Millionen Euro an. Direkte Auswirkungen werden diese Investitionen auf die Rücklagen- und Schuldenentwicklung haben. Dem Gemeinderat wurden die Unterlagen zur Haushaltsaufstellung bereits im Vorfeld zugesandt. Die Beschlussfassung über den Haushalt 2023 und den damit verbundenen Finanzplant 2024 bis 2026 ist in der nächsten Gemeinderatssitzung vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Kein Beschluss erforderlich. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Beschluss: |
A: |
13 |
F: |
0 |
G: |
0 |
Kein Beschluss erforderlich. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
6. Verschiedenes
Ende der öffentlichen Sitzung: 21:06 Uhr