Das Zusammenleben mit Hunden wirft oftmals Probleme auf, insbesondere dort, wo verschiedene Interessen aufeinandertreffen. Nicht selten kommt es zu Konfrontationen zwischen Hundehalterinnen und Hundehaltern sowie anderen Mitbürgerinnen und Mitbürgern.
| Die Ursachen sind bekannt: | |
| • | Freilaufende Hunde lösen bei vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern Ängste aus. |
| • | Hundekot erregt Ekelgefühle und ist unhygienisch. |
| Kinderspielplätze: | |
| • | Generell ist das Mitführen von Hunden in Kinderspielplätze untersagt. |
| Anleinpflicht: | |
| • | Gilt für alle Kampfhunde in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Gemeindegebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit. |
| • | Gilt für alle großen Hunde (ab Mindestschulterhöhe von 50 cm) in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im geschlossenen bebauten Ortsbereich zu jeder Tages- und Nachtzeit. |
|
| In beiden Fällen muss die Leine reißfest sein und darf eine Länge von drei Metern nicht überschreiten. |
| Hundekot: | |
| • | Falls Sie beim Gassi-Gehen ihre Hundetüte vergessen haben, bietet die Gemeinde Geldersheim an verschiedenen Stellen im Ortsbereich Tütenspender an. Bitte benutzen Sie diese und entsorgen Sie den Hundekot samt Tüte ordnungsgemäß. |
|
| Leider kommt es aktuell häufiger vor, dass wir Beschwerden bezüglich der Anleinpflicht und des Hundekots erhalten. Wir bitten daher um Beachtung und Einhaltung der oben genannten Punkte. |
|
| Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich entgegen den Verordnungen über das frei Umherlaufen von Kampfhunden und großen Hunden sowie über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter handelt. |